POL-OH: Gemeinsame Großkontrollen des gewerblichen Güterverkehrs
Hersfeld-Rotenburg (ots)
Gemeinsame Großkontrollen des gewerblichen Güterverkehrs durch Polizei, Zoll, Feldjäger der Bundeswehr, BAG und des Dezernats für Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Kassel - Erneut teils erschreckende Feststellungen
Kirchheim. Im Rahmen des seitens der Direktion Verkehrssicherheit und Sonderdienste des Polizeipräsidiums Osthessen initiierten Aktionstags zu den Schwerpunktthemen "Kleintransporter" und "technische Unterwegskontrolle" stellten die Kontrollkräfte zahlreiche verkehrssicherheitsrelevante Beanstandungen fest.
Insgesamt wurden 82 Personen und 68 Fahrzeuge kontrolliert. In vier Fällen musste wegen des "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" Strafanzeige erstattet werden. Außerdem wurden 27 Verkehrsordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht, zwei Verfahren zur Vermögensabschöpfung angeregt, fünf Verwarnungsgelder erhoben und neun Kontrollberichte wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Güterverkehr vorgelegt. Wegen technischer Verstöße wurden sieben Mängelanzeigen gefertigt. In sechs Fällen musste die Weiterfahrt untersagt werden.
Über den Tag hinweg wurde ein breites Spektrum unterschiedlichster Fahrzeuge kontrolliert - angefangen bei Klein-Lkw und Kastenwagen, über Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen des gewerblichen Güterverkehrs mit bis zu 40 Tonnen Gesamtmasse, bis hin zu zwei Großraum- und Schwertransporten. Diesen Beiden musste wegen gefährlicher Verstöße gegen unterschiedliche Vorschriften des Straßenverkehrsrechts unmittelbar die Weiterfahrt untersagt werden.
Der erste Schwertransport, ein Sattelzug, hatte auf dem Auflieger ein komplettes Transformatorenhäuschen mit einem Ladungsgewicht von circa 33 Tonnen geladen. Als Zugmaschine wurde ein Sattelzug mit drei Achsen verwendet, der für diese Belastung nicht ausgelegt war. Wie sich bei der Kontrollverwiegung herausstellte, war die zulässige Vorderachslast der Sattelzugmaschine um über 30 Prozent überschritten. Es musste deshalb eine geeignete Schwerlast-Sattelzugmaschine mit vier Achsen herangeführt und der Anhänger umgesattelt werden, damit der Transport schließlich weiterfahren durfte. Zusätzlich wurden Maßnahmen zur Nachsicherung der Ladung polizeilich angeordnet und eine Aufforderung zur Beseitigung technischer Mängel ausgestellt.
Der zweite Großraumtransport, ebenfalls ein Sattelzug, beförderte einen "Laufkran" aus Stahl mit etwa zwölf Tonnen Gewicht und einer Länge von circa 25 Metern. Der Kran war schon bei der Verladung unsachgemäß auf dem Anhänger platziert und auch mangelhaft auf der Ladefläche gesichert worden. Der verwendete Sattelanhänger war in der Länge teleskopierbar. Dieser war technisch problemlos auf die vorhandene Ladungslänge ausziehbar, worauf jedoch verzichtet worden war. Das Kranteil ragte deshalb circa 3,5 Meter nach hinten über den Anhänger hinaus. Offenbar wollte man bei diesem Großraumtransport wegen besserer Kurvenlaufeigenschaften die Achsabstände möglichst kurz halten. Die vermeintlich bessere Fahrbarkeit ging jedoch deutlich zu Lasten der Ladungssicherung. Weil der hintere Kranfuß wegen des verkürzten Anhängers nicht auf dessen Ladefläche aufgestellt werden konnte, hatte man den Kran im Heck des Anhängers auf zwei Palettenkonstruktionen gelagert. Diese Konstruktionen waren jedoch für die schwere Ladung nicht ausreichend stabil und deshalb ungeeignet. Das verwendete Ladungssicherungsmaterial, wie Spanngurte und Anti-Rutsch-Matten, war außerdem teilweise erheblich beschädigt und hätte nicht mehr verwendet werden dürfen. Auch diesem Transport wurde deshalb die Weiterfahrt untersagt. Der Fahrer musste den Großraumtransport umladen und die Ladung nachsichern. Nach verkehrspolizeilicher Abnahme am Donnertag (12.05.) konnte die Weiterfahrt schließlich gestattet werden.
Bei beiden Großraum- und Schwertransporten wurden Ordnungswidrigkeitsanzeigen jeweils gegen Fahrer, Verlader und Halterverantwortliche vorgelegt, die Regelbußen im dreistelligen Eurobereich und Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg zur Folge haben werden. Im Fall der unterdimensionierten Sattelzugmaschine wird wegen der erheblichen Achslastüberschreitung und der damit verbundenen Ungeeignetheit des Transportfahrzeugs, zusätzlich eine vermögensabschöpfende Maßnahme nach dem Ordnungswidrigkeitsrecht angeregt. Diese kann seitens der Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel ein deutlich vierstelliges Bußgeld zur Folge haben.
Das Gesamtergebnis der Kontrollen macht erneut deutlich, dass im Sinne der Verkehrssicherheit auch künftig auf derartige Aktionstage nicht verzichtet werden darf.
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