POL-OH: Verkehrsunfallmeldungen von der A7 und aus Bebra
Fulda (ots)
Verkehrsunfall auf BAB 7 i.H. Neuenstein - zwei Personen verletzt
Am Sonntag, dem 02. April 2023, gg. 07.05 Uhr, kam es auf der BAB 7, Fulda in Richtung Kassel, zwischen dem AD Kirchheim und der AS Bad Hersfeld (West), km 360,800 zu einem Verkehrsunfall, in dessen Folge zwei Personen verletzt wurden. Ein 57-jähriger Fahrzeugführer aus der Schweiz befuhr mit seinem PKW, in welchem sich noch seine Ehefrau als Beifahrerin befand, den o. g. Autobahnabschnitt, auf dem ersten von drei Fahrstreifen. Die Fahrbahn war zu diesem Zeitpunkt regennass. Das Fahrzeug geriet, ohne dass andere Verkehrsteilnehmer involviert waren, nach rechts in den Flutgraben und gegen die Böschung, beschädigte zwei Felder Schutzplanke sowie einen Leuchtpfosten und kam, mit erheblichen Beschädigungen, im Grünstreifen zum Stehen. Die Insassen konnten sich selbst aus dem PKW befreien. Die Besatzung eines Rettungswagens kümmerte sich um die verletzten Personen, sie wurden zur weiteren Abklärung ins Klinikum Bad Hersfeld verbracht. Der Gesamtschaden wird zum jetzigen Zeitpunkt auf etwa 21.000 Euro geschätzt. Der rechte Fahrstreifen musste kurzzeitig, zwecks Absicherung der Unfallstelle und Reinigung der Fahrbahn, gesperrt werden. Aufgrund geringem Verkehrsaufkommen kam es zu keinerlei Staubildung. Die Ermittlungen zur Unfallursache dauern an.
(Berichterstatter: Schug, PHK - PASt. Bad Hersfeld)
Verkehrsunfall
Bebra - Am 02.04.2023, 03.22 Uhr befuhr ein Pkw-Fahrer aus Nentershausen die Hersfelder Straße von Breitenbach in Richtung Innenstadt Bebra. In Höhe der dortigen Tankstelle kam der Fahrer nach rechts von der Fahrbahn ab und beschädigte ein Verkehrszeichen und einen Jungbaum. Der Fahrer entfernte sich zunächst unerlaubt von der Unfallstelle und parkte seinen Pkw aufgrund der Fahrzeugschäden auf einem nahegelegenen Parkplatz. Hier wurde er durch die von Zeugen alarmierte Polizei angetroffen. Da der Fahrer unter Alkoholeinfluss stand, wurde eine Blutentnahme und die Sicherstellung des Führerscheins angeordnet. Gesamtschaden circa 5.200 Euro.
(Berichterstatter: PST Rotenburg a. d. Fulda, Mulack, PHK)
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