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Polizeipräsidium Osthessen

POL-OH: 2 Verkehrsunfallmeldungen aus Fulda

Fulda (ots)

1.

Lkw-Gespann beschädigt mehrere Grundstücke

Bad Salzschlirf. Am Freitag (04.10.) befuhr gegen 10:00 Uhr ein Lkw mit Anhänger die Illerstraße in Bad Salzschlirf. Auf dem großen Einachsanhänger war ein Bagger verladen. Der 26-jährige Fahrzeugführer aus Fulda hielt das Gespann in einem Steigungsstück an, um den Bagger abzuladen. Aufgrund der Steigung rutsche der Bagger beim Lösen der Haltegurte nach hinten. Dies hatte zur Folge, dass das Gewicht nicht mehr über der Achse des Anhängers lag und dieser hinten runtergedrückt wurde und folglich vorne nach oben ging. Dadurch wiederum wurde das heckgetriebene Zugfahrzeug hinten angehoben, wodurch die Feststellbremse ihre Wirkung nicht mehr entfalten konnte und die gesamte Fahrzeugkombination die Straße runter rutschte. Dabei wurden drei Grundstücksmauern beschädigt. Am Ende der Fahrbahn kam der Anhänger in einem Vorgarten zum Stehen, der Bagger fiel vom Anhänger ebenfalls in den Vorgarten. Verletzt wurde dabei zum Glück niemand. Es entstand Sachschaden in Höhe von 23.000,- Euro.

2.

Jugendlicher Rollerfahrer bei Verkehrsunfall verletzt

Fulda. Am Samstag (05.10.) kam es gegen 23:30 Uhr in der Dalbergstraße zu einem Zusammenstoß zwischen einem Kleinkraftrad und einem Pkw. Ein Fahrerin eines Pkw Chevrolet Corvette bog bei Grün zeigender LZA von der Florengasse nach links auf die Dalbergstraße ein. Das Zweirad war auf der Dalbergstraße in Richtung Rangstraße unterwegs. Aufgrund eines technischen Defektes an der Bremsanlage konnte der 17-jährige Fahrer nicht anhalten, überfuhr die rote Ampel und stieß in die linke Fahrzeugseite des Pkw. Der Zweiradfahrer aus Fulda kam auf der Fahrbahn zum Liegen und wurde verletzt in ein Krankenhaus verbracht. An dem Roller entstand Totalschaden in Höhe von circa 500,- Euro, der Pkw der Fuldaerin wurde erheblich im Bereich der linken Fahrzeugseite beschädigt, sein Schaden beläuft sich auf 20.000 Euro. Im Rahmen der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der Jugendliche nicht die erforderliche Fahrerlaubnis für das Kleinkraftrad besitzt.

gefertigt: Müller, A., PHK, Führungs- und Lagedienst des PP Osthessen

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