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Polizeipräsidium Osthessen

POL-OH: Polizeipräsidium Osthessen bildet erneut ehrenamtliche Polizeihelferinnen und Polizeihelfer aus: Jetzt bewerben!

Osthessen (ots)

Osthessen / LK Fulda - Helferinnen und Helfer für den Freiwilligen Polizeidienst gesucht! Das Polizeipräsidium Osthessen beabsichtigt in nächster Zeit wieder mehrere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer des Freiwilligen Polizeidienstes auszubilden. Sie sollen anschließend in Stadt und Landkreis Fulda zum Einsatz kommen und das Sicherheitsgefühl der Menschen vor Ort weiter stärken. Interessierte können sich ab sofort bewerben.

Was vor über 20 Jahren als Pilotprojekt begann, ist mittlerweile fester Bestandteil der hessischen Sicherheitsarchitektur. Der Freiwillige Polizeidienst! Es handelt sich hierbei um ein Angebot an engagierte Bürgerinnen und Bürger, sich für die Sicherheit in ihrer Stadt einzusetzen. Inzwischen haben hessenweit rund 100 Kommunen mit bis zu 310 Helferinnen und Helfern den Freiwilligen Polizeidienst eingeführt, so auch mehrere Städte und Gemeinden in Osthessen.

Stärkung der osthessischen Sicherheitsarchitektur

In Osthessen ist der Freiwillige Polizeidienst in 16 Kommunen mit insgesamt 27 Helferinnen und Helfern anzutreffen. Davon entfallen derzeit auf Stadt und Landkreis Fulda 23 und auf die Städte Alsfeld und Schlitz im Vogelsberg vier Helferinnen und Helfer. Der Freiwillige Polizeidienst hat sich mehr als etabliert und ist aus der polizeilich-kommunalen Präventionsarbeit nicht mehr wegzudenken. Aufgrund dieser positiven Erfahrungen in der Vergangenheit haben die kommunalen Verantwortungsträger in Fulda, Petersberg, Künzell, Eichenzell, Neuhof, Bad Salzschlirf, Hilders, Tann, Hofbieber, Poppenhausen, Gersfeld und Hünfeld in Gesprächen mit der Polizei beschlossen, die Zahl der Freiwilligen Polizeihelferinnen und Helfer zu erhöhen. Zudem hat die Gemeinde Flieden kürzlich den Koordinationsvertrag mit dem Land Hessen geschlossen und den Freiwilligen Polizeidienst eingeführt.

Freiwillige Polizeihelferinnen und -helfer gesucht

Interessierte, die sich in den genannten Kommunen und in den kommunalen Verbundsystemen engagieren möchten, können sich ab sofort bewerben.

Präsenz und Bürgernähe, dafür stehen die Polizeihelferinnen und Polizeihelfer, die sich ehrenamtlich in ihren Kommunen engagieren. Sie werden von der Polizei in Absprache mit der jeweiligen Stadt oder Gemeinde eingesetzt. So gehen sie auf Fußstreife, werden dabei insbesondere auf öffentlichen Straßen und Plätzen sichtbar und stehen Bürgerinnen und Bürgern mit Rat und Tat zur Seite. Sie sind bevorzugt im Innenstadtbereich, an Bahnhofsvorplätzen, in Fußgängerzonen, im Umfeld von Schulen und Wohngebieten anzutreffen, aber auch bei Veranstaltungen, Festen und Märkten eingesetzt.

Ehrenamtliche Tätigkeit und Aufwandsentschädigung

Damit sie als kompetente Ansprechpartner fungieren können, werden sie zuvor durch Polizeivollzugsbeamte ausgebildet. In mindestens 50 Unterrichtsstunden, die unter anderem die Themen Recht, taktisches Verhalten und Handhabung von Einsatzmitteln sowie psychologische Grundlagen und Erste-Hilfe beinhalten, werden die Polizeihelferinnen und Polizeihelfer auf ihren Dienst vorbereitet. Jede Polizeihelferin und jeder Polizeihelfer erhält eine Aufwandsentschädigung von 7 Euro pro Stunde und kann maximal 25 Stunden im Monat eingesetzt werden. Die Helferin bzw. der Helfer erhält eine blaue Uniform mit der Aufschrift Freiwilliger Polizeidienst und wird mit einem Handy sowie einem Pfefferspray ausgerüstet. Die Freiwilligen Polizeihelferinnen und Polizeihelfer stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Ausbildung und Einsatzzeiten finden nur nach Vereinbarung in der arbeitsfreien Zeit statt. Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, nicht um ein Beschäftigungsverhältnis. Unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, können Sie im Freiwilligen Polizeidienst tätig werden, wenn Sie

   - mindestens 18 Jahre, höchstens 65 Jahre alt sind
   - gesundheitlich in der Lage sind, die Ihnen übertragenen Aufgaben
     zu erfüllen
   - einen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung 
     nachweisen können
   - die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen
   - nach Ihrer Gesamtpersönlichkeit geeignet erscheinen, die 
     Aufgaben des Freiwilligen Polizeidienstes zu erfüllen
   - Sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung 
     eintreten
   - Sie nicht zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von 
     mehr als 90 Tagessätzen verurteilt worden sind

Bewerbung bis zum 31. Dezember 2024 möglich

Ein Bewerbungsbogen für Bewerberinnen und Bewerber zum Freiwilligen Polizeidienst sowie Informationsmaterial sind auf der Homepage des Polizeipräsidiums Osthessen https://ppoh.polizei.hessen.de/Ueber-uns/Ansprechpersonen/Freiwilliger-Polizeidienst/ eingestellt.

Interessierte richten ihre Bewerbungen, unter Angabe der gewünschten Kommune, an das Polizeipräsidium Osthessen, Stabsbereich Prävention, Severingstr. 1-7, 36041 Fulda oder per Mail an praevention.ppoh@polizei.hessen.de. Bewerbungsende ist am 31.12.2024.

Der Bewerbungsphase schließen sich die Auswahlgespräche an.

Für weitere Informationen können Sie sich an das Polizeipräsidium Osthessen unter Telefon 0661/105-2040 oder per E-Mail an praevention.ppoh@polizei.hessen.de wenden. Die eingangs erwähnten Kommunen stehen Ihnen ebenfalls als Ansprechpartner zur Verfügung.

Weitere Informationen rund um den Freiwilligen Polizeidienst sind der Internetseite des Hessischen Innenministeriums (https://innen.hessen.de/Sicherheit/Die-Hessische-Polizei/Freiwilliger-Polizeidienst) zu entnehmen.

(PB)

Kontakt:

Polizeipräsidium Osthessen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Severingstraße 1-7, 36041 Fulda

Telefon: 0661 / 105-1099
E-Mail: poea.ppoh@polizei.hessen.de
(nur Mo. bis. Fr. - tagsüber)

Zentrale Erreichbarkeit:
Telefon: 0661 / 105-0

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