POL-OH: Unscheinbar und doch gefährlich - Ein Fall von nicht ordnungsgemäß gesicherter Fracht
Osthessen (ots)
Unscheinbar und doch gefährlich - Ein Fall von nicht ordnungsgemäß gesicherter Fracht
Kirchheim. Die ordnungsgemäße Sicherung von Ladung ist eine der grundlegenden Vorschriften im Straßenverkehr, die sowohl für die Sicherheit des Fahrzeugs als auch für den Schutz anderer Verkehrsteilnehmer von entscheidender Bedeutung ist. Ein Vorfall, bei dem ein polnischer Lkw zusammen mit einem Anhänger unterwegs war, verdeutlicht die potenziellen Gefahren, die durch eine nicht sachgemäße Ladungssicherung entstehen können. Der Anhänger transportierte eine Fracht, die bereits während der Fahrt verrutscht war.
Doch was war passiert?
Eine Streife der spezialisierten Verkehrsüberwachung der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld wurde am Dienstag (14.01.) auf der A7, im Bereich des Kirchheimer Dreieckes, auf den polnischen Lastzug aufmerksam. Das Zugfahrzeug, ein Lkw der Marke IVECO mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen war mit einem Pkw beladen. Der Anhänger, ebenfalls mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen, mit einem Container. Wie die Beamten vor Ort schnell feststellten, war die Ladungssicherung des über zwei Tonnen schweren Containers derart mangelhaft, dass sich dieser bereits durch die Fahrbewegungen auf der Ladefläche bewegt hatte. Sichtbare Kratzspuren der Bewegung waren sowohl am Anhänger, als auch an den zur Unterlage verwendeten Hölzern zu erkennen. Im Einzelnen wurden Zurrmittel in ungenügender Anzahl und Beschaffenheit zur Ladungssicherung verwandt. Unterlagen zur Erhöhung des Reibwertes waren nicht vorhanden. Ebenfalls bewerteten die Spezialisten die zur Unterlage verwendeten, kippgefährdeten und lediglich lose übereinander gelegten Kanthölzer als höchst kritisch.
Zudem stellten die Beamten vor Ort fest, dass durch die Beladung die Nutzlast des Lkws über eine halbe Tonne überschritten wurde und der Fahrer seinen digitalen Fahrtenschreiber, der Fahr-, Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten lückenlos dokumentiert, nicht nutzte. Weiterhin fehlte die EU-Transportlizenz. Der 25-Jährige durfte seine Fahrt erst vorsetzen, als die festgestellten Mängel behoben und sein Gefährt wieder verkehrssicher war.
Neben einer Sicherheitsleistung in mittlerer dreistelliger Höhe droht ihm ein weiteres Bußgeldes, das vom Bundesamt für Logistik und Mobilität festgelegt wird.
Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld
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