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Polizeipräsidium Osthessen

POL-OH: 128 km/h in der Spitze - Sattelzug mit überhöhter Geschwindigkeit und defekter Bremse auf BAB 4

Hersfeld-Rotenburg (ots)

Bad Hersfeld. Zu schnelles Fahren bleibt eine der häufigsten und gefährlichsten Ursachen für Verkehrsunfälle. Durch überhöhte Geschwindigkeit wird das rechtzeitige Bremsen erschwert und auch die Schwere eines Aufpralls erheblich gesteigert. Kommen hier noch die Größen und Gewichte eines Lastzuges ins Spiel, können die freigesetzten Energien bei einem Verkehrsunfall verheerende Folgen haben. Ein spanischer Sattelzug, welcher mit rund 17 Tonnen Gemüse viel zu schnell unterwegs war, konnte durch aufmerksame Verkehrsteilnehmer gemeldet und durch die Autobahnpolizei gestoppt werden. Am Donnerstag (23.01.) wurde der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld ein spanischer Sattelzug auf der BAB 4 gemeldet, welcher mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein soll. Kurz nach dieser Mitteilung konnte das Gespann durch eine Streife an einem Rasthof in Höhe Bad Hersfeld gestoppt und anschließend einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Hierbei stellten die Beamten beim Auslesen des Fahrtenschreibers fest, dass der 53-jährige, spanische Fahrzeugführer tatsächlich zu schnell unterwegs gewesen war - es konnten Höchstgeschwindigkeiten von 128 km/h ausgelesen werden. Zudem wurden Unregelmäßigkeiten bei den Ruhezeiten sowie eine bereits gebrochene Bremsscheibe an dem Auflieger festgestellt. Aufgrund der gravierenden Mängel stellten die Beamten die Frachtpapiere sowie die Transportlizenz sicher und untersagten die Weiterfahrt. Nachdem die Polizisten den Kontrollort verlassen hatten, hielt sich der Fahrer nicht an diese Anweisung und setzte seine Fahrt, ohne die erforderlichen Transportpapiere, fort. Dies fiel den Beamten im Rahmen ihrer weiteren Streifentätigkeit auf, woraufhin auf deren Veranlassung der Sattelzug schließlich in Lübbenau (Brandenburg) erneut angehalten werden konnte. Es wurde eine vierstellige Sicherheitsleistung fällig. Die Weiterfahrt erfolgte erst, nachdem alle Mängel an dem Fahrzeug beseitigt und somit ein verkehrssicherer Zustand wieder hergestellt worden war.

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