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Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Gießen

POL-GI: Pressemeldung vom 21.01.2019: Gießen: Haftbefehl gegen 27-Jährigen nach Brandstiftung

Gießen (ots)

Gemeinsame Pressemitteilung

der Staatsanwaltschaft Gießen, Marburger Straße 2, 35390 Gießen, stellvertretender Pressesprecher: Staatsanwalt Rouven Spieler, Tel.: 0641/934-3303, E-Mail: rouven.spieler@sta-giessen.justiz.hessen.de ,

und des

Polizeipräsidiums Mittelhessen, Pressestelle, Ferniestraße 8, D-35394 Gießen Telefon: (0641) 7006 (0) - 2040 Fax: (0641) 7006 - 2041, E-Mail: poea-gi.ppmh@polizei.hessen.de Pressesprecher: Jörg Reinemer

Pressemeldung vom 21.01.2019:

Gießen: Haftbefehl gegen 27-Jährigen nach Brandstiftung

Gegen einen 27-jährigen Asylbewerber aus Algerien wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gießen durch das zuständige Amtsgericht ein Unterbringungsbefehl erlassen. Der Verdächtige, der am Samstagabend eine schwere Brandstiftung in einem Mehrfamilienhaus in der Klinikstraße begangen haben soll, wurde am Sonntag in eine geschlossene psychiatrische Klinik eingeliefert.

Bei der Gießener Polizei ging am Samstag gegen 19:45 Uhr ein Notruf ein. Zeugen teilten mit, dass eine männliche Person in einer Dachgeschosswohnung des Mehrfamilienhauses randaliere. Mehrere Polizeibeamte, die das betroffene Gebäude in der Klinikstraße/Ecke Frankfurter Straße wenig später betraten, stellten fest, dass Teile des Dachgeschosses in Flammen standen. Den Beamten gelang es, acht Personen zu evakuieren und das Gebäude zu verlassen. Ein 23-Jähriger, der sich ebenfalls in dem Haus aufhielt, sprang vom zweiten Stockwerk auf ein Vordach und zog sich dabei leichte Verletzungen zu. Weitere vier Personen, die sich in einer Gaststätte im Erdgeschoss aufhielten, konnten das Haus bereits zuvor unverletzt verlassen.

Eine weitere Person, der später festgenommene 27-jährige abgelehnte Asylbewerber aus Algerien, hielt sich ebenfalls noch in dem Gebäude auf und sprang vom Dach des Gebäudes in ein von der Feuerwehr aufgebautes Sprungpolster. Er erlitt dabei Verletzungen und musste in eine Klinik gebracht werden.

Bei dem Brand entstand ein Sachschaden von mindestens 150.000 Euro.

Erste Ermittlungen und Befragungen ergaben Hinweise auf eine vorsätzliche Brandstiftung durch den Beschuldigten. Der wohnsitzlose Mann gestand die Brandlegung, gab übernatürliche Phänomene als Beweggründe für deren Begehung an und wurde aufgrund seines psychischen Zustandes nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen in eine psychiatrische Klinik eingeliefert. Von dort erfolgte dann, nach Erlass des Unterbringungsbefehls, eine Verlegung in eine geschlossene psychiatrische Klinik.

Die Ermittlungen dauern an.

Weitere Auskünfte behält sich die Staatsanwaltschaft Gießen vor.

Staatsanwalt Rouven Spieler, stellvertretender Pressesprecher

Jörg Reinemer, Pressesprecher

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelhessen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ferniestraße 8
35394 Gießen
Telefon: 0641-7006 2040
Fax: 0641-7006 2048

Twitter: https://twitter.com/polizei_mh
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E-Mail: poea-gi.ppmh@polizei.hessen.de oder
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