Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Gießen
POL-GI: Pressemeldung vom 13.03.2019: Mehrere Verstöße bei Kontrolle in Mainzlar
Gießen (ots)
Staufenberg: Am 12. März führten Beamte des Regionalen Verkehrsdienstes Gießen in der Zeit von 08.00 Uhr - 13:00 Uhr mit Unterstützung des Ordnungsamtes der Stadt Gießen in Mainzlar eine Kontrolle von Kleintransportern durch. Die Schwerpunkte der Kontrolle lagen in den Bereichen Ladungssicherung, Einhaltung der Sozialvorschriften sowie der Gurtanlegepflicht.
Insgesamt überprüften die Kontrolleure insgesamt 32 Fahrzeuge. Darunter waren zwei Autos, vier Transporter der Klasse bis 2,8 Tonnen, 21 Transporter der Klasse bis 3,5t sowie fünf LKW mit mehr als 7,5 t. Die Beamten nahmen 19 Fahrzeuge bzw. Fahrer genauer unter die Lupe. Dabei stellten die Beamte fünf Gurtverstöße, mehrere Verstöße gegen die Sozialvorschriften (4) sowie Ladungssicherung (3) und einen wegen gefahrgutrechtlichen Vorschriften fest. Bei sechs Fahrzeugen lagen technische Mängel vor. Einem Fahrer musste sogar die Weiterfahrt untersagt werden.
Der Fahrer eines Sprinters führte eine Gasflasche mit, die ungesichert auf der Ladefläche stand. Außerdem war dort ein Brenner angeschlossen. Dies ist beim Transport nicht zulässig. Es hätte stattdessen die Verschlusskappe angebracht sein müssen.
Ein Paketdienstfahrer legte bei der Kontrolle einen rumänischen Führerschein vor. Grundsätzlich sind alle EU-Führerscheine uneingeschränkt in Deutschland gültig. Auf der Rückseite des Dokumentes war eine andere Länderkennung (Moldawien) vermerkt. Es handelt sich hierbei um einen rumänischen Führerschein, welcher prüfungsfrei auf Grund eines moldawischen Führerscheins umgeschrieben wurde. Genau diese Konstellation ist in Deutschland jedoch nicht gültig und der Fahrer ist somit ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs gewesen. Die Kontrolleure behielten den Führerschein und untersagten dem Fahrer die Weiterfahrt. An dem Auto einer slowenischen Fahrerin befanden sich slowakische Kennzeichen, obwohl die Dame schon einige Jahr in Deutschland lebt. Hier besteht der Verdacht auf einen steuerrechtlichen Verstoß. Eine Ummeldung auf deutsche Kennzeichen muss grundsätzlich bei Wohnsitznahme in Deutschland erfolgen. Liegt der Wohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt in Deutschland, unterliegt das Fahrzeug der betreffenden Person dem deutschen Steuerrecht und der Halter muss eine KFZ-Steuer in Deutschland entrichten. Die Polizisten leiteten gegen die Dame ein entsprechendes Ermittlungsverfahren ein.
Sabine Richter Pressesprecherin
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