Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Gießen
POL-GI: Pressemeldungen vom 23.10.2019 Gießen: Gestohlenes Diebesgut wiedererkannt - 33-Jähriger in Haft
Gießen (ots)
Auf kuriose Art und Weise kam die Polizei auf die Spur eines mutmaßlichen Einbrechers: Eine Angehörige der Bestohlenen hat das Diebesgut auf einer Verkaufsplattform wiedererkannt und die Polizei verständigt. Nach Ermittlungen der Gießener Polizei konnten dann mehrere Taten offensichtlich aufgeklärt werden.
Zunächst hatten sich keine Hinweise nach einem Einbruch in einen PKW (siehe Pressemeldung vom 07.10.2019) ergeben:
Ein Unbekannter schlug am Montag vorletzter Woche (07. Oktober) die Scheibe eines Autos in der Gießener Carl-Franz-Straße ein und entwendete eine Handtasche, eine Sonnenbrille und einen Schlüsselbund. Einiges davon bot er offenbar wenig später im Internet zum Verkauf an. Eine Angehörige der Besitzerin des PKW erkannte das Diebesgut zufällig auf einer Verkaufsplattform wieder und verständigte die Polizei.
Mittels eines dazu angelegten Accounts nahm die Angehörige zuvor bereits Kontakt mit dem Verkäufer des mutmaßlichen Diebesgutes auf. Die polizeilichen Ermittlungen führten zu einem polizeibekannten 33- jährigen polnischen Staatsbürger, der zusammen mit seiner 28-jährigen Lebensgefährtin im Vogelsbergkreis lebt.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gießen erwirkten die Ermittler einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Tatverdächtigen und seiner Lebensgefährtin. Am Donnerstag (17. Oktober) nahmen die Gießener Ermittler mit Unterstützung von Beamten der Polizeidirektion Vogelsberg den Tatverdächtigen fest. Darüber hinaus lag gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen gleichgelagerter Delikte vor. In der gemeinsamen Wohnung fanden die Polizisten den Rest des Diebesgutes und ein offenbar gestohlenes Fahrrad. Der Verdächtige räumte die Tat ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen brachten ihn die Ermittler in eine Justizvollzugsanstalt und entließen seine Lebensgefährtin wegen fehlender Haftgründe. Sie muss sich wegen Hehlerei und Begünstigung in einem Strafverfahren verantworten.
Die Ermittlungen dazu dauern noch an.
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