Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Gießen
POL-GI: Pressemeldung vom 09.04.2020: Landkreis und Stadt Gießen: Sonniges Osterwochenende steht vor der Tür - Polizei gibt Hinweise zum richtigen Verhalten
Gießen (ots)
Die überwiegende Mehrheit der Menschen im Landkreis Gießen ist sich ihrer Verantwortung in der momentanen Situation bewusst, das haben die letzten Wochen eindrucksvoll gezeigt. Das Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zum Schutz gefährdeter Mitmenschen zu verlangsamen, ist weiterhin Gemeinschaftsaufgabe. Dabei haben sich bislang nur Wenige unbelehrbar gezeigt, lediglich in vereinzelten Fällen mussten Polizei oder Ordnungsämter gegen rücksichtslose Personen Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren einleiten. Dennoch stellen sich viele mit Blick auf das Osterfest und das zu erwartende herrliche Wetter einige Fragen, wie sie sich am besten verhalten sollen und was nach den derzeit geltenden Verordnungen in Hessen grundsätzlich erlaubt oder verboten ist.
Ostern in der Öffentlichkeit
Zu beachten ist unbedingt, dass das seit 23.03. geltende "Kontaktverbot" noch mindestens bis zum 19. April, also auch am Osterwochenende, gilt. Das bedeutet, Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit (Ausnahme nur, wenn Personen zu einem gemeinsamen Hausstand zählen) sind auch an Ostern nicht erlaubt und werden von der Polizei konsequent aufgelöst. Wird dies nicht befolgt, werden Bußgelder verhängt. Bei der Begegnung mit anderen Personen in der Öffentlichkeit ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet sind, das Abstandsgebot zu gefährden, sind unabhängig von der Personenzahl untersagt. Darunter fallen beispielsweise das Grillen, Feiern oder Picknicken in öffentlichen Parks. Die Polizei im Landkreis Gießen agiert natürlich auch hier mit Augenmaß und gewährleistet, bei all den vielen aufkommenden Fragen, dass die Inhalte der Verordnung richtig ausgelegt werden: So ist beispielsweise sicherlich nichts gegen eine kurze Ostereiersuche mit den eigenen Kindern an einer kaum von Menschen frequentierten Stelle auszusetzen, sofern die geltenden Vorgaben und der nötige Abstand zu anderen Menschen eingehalten werden kann. Sind das Verstecken und die Eiersuche hingegen ein großangelegtes und langes Unterfangen in einem kleinen Park, wo sich ohnehin schon recht viele Menschen auf engem Raum aufhalten, so wird die Polizei oder das Ordnungsamt dies schnell unterbinden müssen. Bitte nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht, entscheiden Sie mit Augenmaß, ob eine Aktivität wirklich nötig ist und zeigen Sie Verständnis für den Job unserer Einsatzkräfte. Wir können die Corona-Krise nur gemeinsam überwinden.
Appell zu Ostern: Auf private Reisen und Besuche verzichten
Viele der Fragen, die sich in diesen Tagen an die Polizeieinsatzzentrale in Gießen oder an die Polizeistationen in Gießen und in Grünberg richten, drehen sich darum, was an Ostern im Privaten erlaubt ist. Grundsätzlich gilt in Hessen derzeit die allgemeine Vorgabe, den Kontakt zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren. Auch wenn üblicherweise nun Feiertage im Kreise der Verwandtschaft bevorstehen würden und der Verzicht darauf bei dem herrlichen Wetter zusätzlich schwerfallen dürfte, so sind wir an dieser Stelle weiterhin alle gefragt. Damit die momentanen Einschränkungen alsbald zu einem Ende kommen können, lautet der Appell der Polizei zu Ostern, auf private Reisen und Besuche, auch von Verwandten, möglichst zu verzichten. Ein jeder trägt Verantwortung für seine Mitmenschen, für die Angehörigen der eigenen Familie umso mehr. Die Polizei schreitet nach Hinweisen auf größere Zusammenkünfte im privaten Bereich ein, wenn erkennbar gegen die Vorgabe, den Kontakt zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Haushalts zu reduzieren, verstoßen wird. Dabei können derartige Zusammenkünfte im Rahmen der Gefahrenabwehr aufgelöst oder durch das zuständige Gesundheitsamt im Einzelfall verboten werden. Verstöße gegen Einzelverfügungen des Gesundheitsamts sind sogar strafbar.
Zeit zum "Aufklaren": Regeln gelten auch am oder auf dem Wasser
Wassersportler und Bootbesitzer wissen was mit "Aufklaren" gemeint ist. Das schöne Frühlingswetter bietet den idealen Zeitpunkt, das Boot auf Vordermann zu bringen und auf den hessischen Gewässern abzulegen. Auch an dieser Stelle ist zu beachten: Die allgemeinen Regeln, wie das Kontaktverbot, die Abstandsregel oder das generelle Verbot von Zusammenkünften in Vereinen gilt auch auf dem Wasser, dem Anlegesteg oder am Ufer. Die Polizei wird am Osterwochenende auch im Bereich der Flüsse und Seen darauf achten, dass die Regeln dort eingehalten werden.
In der Stadt Gießen war es zum Teil zu Beschwerden am Lahnufer und am Bahnhof gekommen. Viele Kontrollen und Gespräche führten aber dazu, dass sich die meisten einsichtig zeigten und weggingen.
Die Polizei in Gießen wird über das Osterwochenende verstärkt Streife fahren, um die geltenden Regeln zu kontrollieren. Dabei werden die Beamtinnen und Beamten der Gießener Polizeidirektion auch von Beamten der Bereitschaftspolizei unterstützt.
Jörg Reinemer Pressesprecher
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mittelhessen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ferniestraße 8
35394 Gießen
Telefon: 0641-7006 2040
Fax: 0611-327663040
Twitter: https://twitter.com/polizei_mh
Facebook: https://facebook.com/mittelhessenpolizei
Instagram: https://instagram.com/polizei_mh
E-Mail: pressestelle.ppmh@polizei.hessen.de oder
http://www.polizei.hessen.de/ppmh
Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Gießen, übermittelt durch news aktuell