Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Gießen
POL-GI: "Studieren ohne Abitur" - ab sofort auch möglich für die Ausbildung des gehobenen Polizeivollzugsdienstes bei der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit
Gießen (ots)
Mit Inkrafttreten des Hessischen Hochschulgesetzes am 1. Januar 2022 sind die Regelungen über den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte mit einem mittleren Schulabschluss und einer qualifizierten Berufsausbildung geändert worden. Diese Regelungen gelten auch für das Bachelorstudium des gehobenen Polizeivollzugsdienstes an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS). Interessentinnen und Interessenten, die den anspruchsvollen und abwechslungsreichen Polizeiberuf ergreifen möchten, können sich ab sofort auch mit einem Realschulabschluss in Verbindung mit einer mindestens dreijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung bei der hessischen Polizei bewerben. Die vorangegangene Berufsausbildung muss dabei mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 abgeschlossen worden sein.
Somit dürften sich erstmals zum Studienbeginn im September 2022 Polizeianwärter ohne Abitur im Lehrsaal wiederfinden.
Polizeipräsident Bernd Paul zeigte sich sichtlich zufrieden mit der neuen Regelung und merkte an:
"Ich bin überzeugt davon, dass wir unter den Bewerbenden mit mittlerer Reife und abgeschlossener Berufsausbildung geeignete Menschen finden, die bestens für den Polizeiberuf geeignet sind. Ich erinnere daran, dass vor Jahren viele Kolleginnen und Kollegen mit Realschulabschluss eine gute Karriere bei der Hessischen Polizei gemacht haben. Das, so denke ich, kann ich auch für mich persönlich in Anspruch nehmen, mit mittlerer Reife zur Polizei bis zum Polizeipräsidenten. Das ist doch eine schöne Entwicklung"
Darüber hinaus gelten für die Bewerberinnen und Bewerber mit Realschulabschluss selbstverständlich die üblichen Voraussetzungen: - Polizeidiensttauglichkeit - Mindestgröße 155 cm - Höchstalter 36 Jahre am Tag der Einstellung - Jederzeitiges Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung - Gerichtlich nicht vorbestraft, keine laufenden Ermittlungsverfahren und insgesamt charakterlich geeignet - Die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine zwingende Voraussetzung
Bewerbungen sind jeweils für die Einstellungstermine Februar und September eines jeden Jahres möglich. Der Einstellung ist ein Eignungsauswahlverfahren vorangestellt, indem logisch-analytisches Denkvermögen, Gedächtnisleistung, Wahrnehmungs- und Konzentrationsfähigkeit, soziale Kompetenz sowie sportliche Leistungsfähigkeit abgeprüft werden. Das Studium erfolgt im Rahmen eines Bachelorstudiengangs an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit. Die Kombination von Theorie und Praxis gelingt besonders durch viel Raum für Praxisanteile im Rahmen des Studiums und garantiert so frühzeitig die Verbindung von Theorie zu tatsächlicher Polizeiarbeit. Hessen bietet hierbei als einziges Bundesland zwei spezifische Studiengänge für die Schutz- bzw. Kriminalpolizei an. In den drei Jahren des Studiums werden Polizeianwärterinnen und -anwärter professionell auf die zukünftigen Herausforderungen vorbereitet, um anschließend in den vielfältigsten Arbeitsfeldern der Polizei Hessen tätig zu werden. Alle weiteren Informationen über den Polizeiberuf in Hessen, das Eignungsauswahlverfahren und das Bachelorstudium sind zu finden unter: Karriere.Polizei.Hessen.de
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