Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Gießen
POL-GI: Folgemeldung zum Tötungsdelikt in der Hindemithstraße - Festnahme eines 43-Jährigen
Gießen (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung
der Staatsanwaltschaft Gießen,
Marburger Straße 2, 35390 Gießen, Pressesprecher: Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger, Tel. (0641) 934-3230, E-Mail: thomas.hauburger@sta-giessen.justiz.hessen.de
und des
Polizeipräsidiums Mittelhessen,
Pressestelle, Ferniestraße 8, D-35394 Gießen Telefon: (0641) 7006 (0) - 2040 Fax: (0641) 7006 - 2041, E-Mail: pressestelle.ppmh@polizei.hessen.de Pressesprecherin: Sabine Richter
Festnahme nach Tötungsdelikt in der Hindemithstrasse - Bezug zur Pressemeldung vom 03.03.2022, 08.30 Uhr https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43559/5161061
Gießen:
Am vergangenen Montagabend wurden - wie bereits berichtet - zwei Männer in ihrer Wohnung in der Hindemithstrasse überfallen. Dabei wurde ein 56-Jähriger getötet und ein 52-Jähriger schwer verletzt. Am Freitag, den 04. März 2022, konnte nun nach vorangegangener polizeilicher Fahndungsausschreibung im Grenzgebiet Frankfurt (Oder) - Polen ein georgischer Staatsangehöriger festgenommen werden. Der 43 Jahre alte Beschuldigte wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gießen am Folgetag der Haftrichterin des Amtsgerichts Fürstenwalde vorgeführt, die sodann die Untersuchungshaft wegen des dringenden Verdachts des Mordes sowie des versuchten Mordes anordnete. Der Beschuldigte, der sich zuletzt seit Anfang/Mitte Januar 2022 als Asylsuchender in der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung aufhielt, befindet sich aktuell noch in einer Justizvollzugsanstalt des Landes Brandenburg. Er soll jedoch in den kommenden Wochen nach Hessen verschubt werden.
Der dringende Tatverdacht gründet sich auf Zeugenaussagen, den bereits veröffentlichten Fotos aus der Überwachungskamera sowie der Sicherstellung seines Ausweises in der Tatortwohnung.
Die äußerst umfangreichen Ermittlungen der "AG Hindemith" und der Staatsanwaltschaft Gießen, in deren Fokus aktuell die komplexe und aufwändige Spurenauswertung steht (DNA, etc.), dauern an.
Die Strafverfolgungsbehörden gehen weiterhin von der Beteiligung mindestens eines weiteren - noch unbekannten - Mittäters aus. Ferner stufen Polizei und Staatsanwaltschaft das Delikt als Raubmord ein, da im Zuge des gewaltsamen Übergriffs Drogen und ggfs. auch Geld entwendet worden sein sollen.
Es wird nochmal darauf hingewiesen, dass für Angaben, die zur Ermittlung und Ergreifung der Täter führen, von Seiten der Staatsanwaltschaft Gießen eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro ausgesetzt wurde. Die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört. Für Hinweise, die in begründeten Fällen auch vertraulich behandelt werden können, melden Sie sich bitte bei der Polizei unter der Telefonnummer 0641 - 7006 6555.
Weitere Presseauskünfte behält sich die Staatsanwaltschaft Gießen (0641-934-3230) vor.
Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger, Pressesprecher
Sabine Richter, Pressesprecherin
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