POL-OF: Wie sichere ich mein Zweirad?
Südosthessen (ots)
Wie sichere ich mein Zweirad? - Polizei gibt wichtige Tipps
(fg) Die Tage werden länger, die Temperaturen steigen stetig und auf den Straßen sind wieder vermehrt Fahrräder unterwegs. Die Polizei gibt daher wichtige Tipps, wie durch vorausschauendes Verhalten dafür gesorgt werden kann, so wenige Tatgelegenheiten wie möglich zu bieten.
Ein paar wichtige Tipps auf einen Blick:
1. Ein sicherer Stellplatz
Stellen Sie Ihr Fahrrad / Ihren E-Scooter bevorzugt an stark frequentierten und gut beleuchteten Orten im öffentlichen Raum ab und schließen es an einem fest verankerten Gegenstand (z. b. Straßenlaterne) an. In Garagen, Gartenhütten oder Fahrradkellern verschließen Sie die Zugangsmöglichkeiten. Aber auch hier gilt: Schließen Sie ihr Zweirad immer an!
2. Richtig anschließen
Befestigen Sie das Schloss am Fahrradrahmen. Diebe haben meist nur ein Werkzeug dabei. Idealerweise verwenden Sie daher zwei Schlösser unterschiedlicher Art. Die Schlösser sollten so hoch hängen, dass der Boden nicht zum Hebeln genutzt werden kann. Abzunehmende Teile (Akku, Sattel, Laufräder mit Schnellverschluss o.ä.) immer sichern oder mitnehmen!
3. Stabile Schlösser verwenden
Sparen Sie nicht beim Kauf und investieren Sie in gute, geeignete Schlösser (Bügel-, Faltschloss, o. ä.) mit einer hohen Sicherheitsstufe.
4. GPS
Sie haben die Möglichkeit Ihr Zweirad mit einem GPS-Sender auszustatten. Dies bietet die Möglichkeit, die Position des Rades zu bestimmen, aber auch ein Warnsignal auf das Smartphone zu bekommen, wenn es unberechtigt bewegt wird oder einen festgelegten Radius verlässt.
5. F.E.I.N. Codierung
Lassen Sie Ihr Fahrrad / Ihren E-Scooter codieren. Das kann Diebe abschrecken und den illegalen Weiterverkauf erschweren. Bei der Codierung wird eine personalisierte Nummer in den Rahmen eingraviert. Hierdurch lässt sich der rechtmäßige Eigentümer schnell ermitteln. Der ADFC sowie die Polizei bieten bei Vorlage eines Eigentumsnachweises Codierungen an.
6. Polizeilicher Fahrradpass
Nutzen Sie das kostenlose Angebot! Im Falle eines Diebstahls haben Sie alle notwendigen Daten für eine Anzeigenerstattung zur Hand. Im Fahrradpass können vorsorglich Fotos, eine Beschreibung, Besonderheiten, Beschädigungen, individuelle Merkmale, die Rahmen- und Codiernummer hinterlegt werden. Je mehr Informationen vorliegen, desto einfacher können aufgefundene Fahrräder zugeordnet werden. Den Fahrradpass erhalten sie bei ihrer kriminalpolizeilichen Beratungsstelle.
7. E-Scooter
E-Scooter sind kleiner und handlicher als Fahrräder. Prüfen Sie, ob Sie ihren E-Scooter in einem geschützten Innenraum abstellen können. Bedenken Sie, dass auch Diebe die E-Scooter leichter wegtragen können.
8. Anzeigenerstattung
Ein Diebstahl ist eine Straftat und sollte unbedingt bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle oder über die Onlinewache zur Anzeige gebracht werden. Nur so besteht die Chance, den Täter zu ermitteln und die Chance, die Wiederbeschaffung zu erhöhen.
Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrrad kaufen, vergewissern Sie sich, dass es sich nicht um ein gestohlenes Fahrrad handelt. Lassen Sie sich vom Verkäufer einen Eigentumsnachweis (zum Beispiel Kaufbeleg) vorlegen. Schließen Sie einen schriftlichen Kaufvertrag ab. Eine Fahrradbeschreibung und die Daten der Vertragspartner müssen darin aufgeführt sein. Auch wenn Sie Ihr Fahrrad verkaufen, rät die Polizei, einen schriftlichen Kaufvertrag abzuschließen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Polizeilichen Beratungsstellen des Polizeipräsidiums Südostessen unter den Rufnummern (06181 100-233 oder 069 8098-2424) sowie im Internet unter www.polizei-beratung.de
Offenbach, 19.02.2024, Pressestelle, Felix Geis
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Thomas Leipold (lei) - 1201 oder 0160 / 980 00745
Felix Geis (fg) - 1211 oder 0162 / 201 3806
Jennifer Mlotek (jm) - 1212 oder 0152 / 090 22567
Claudia Benneckenstein (cb) - 1214 oder 0152 / 066 23109
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