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Polizeipräsidium Südosthessen

POL-OF: Länderübergreifende Kontrollaktion unter Federführung der Operativen Einheit Bundesautobahn des Polizeipräsidiums Südosthessen

Polizeipräsidium Südosthessen (ots)

(fg) Unter der Federführung der Operativen Einheit Bundesautobahn des Polizeipräsidiums Südosthessen fand am Mittwoch eine länderübergreifende Kontrollaktion statt, bei der unter anderem der Zoll sowie weitere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aus Hessen und Unterfranken unterstützten. Zwischen 15 und 21 Uhr führten die Ordnungshüter mobile Kontrollen durch, wobei Autobahnen und Schnellstraßen im Zuständigkeitsbereich bestreift wurden. Zudem wurde in der Ludwigstraße in Hanau (Steinheim) im Bereich des Pendlerparkplatzes am dortigen Bahnhof eine stationäre Kontrollstelle eingerichtet.

Insgesamt wurden bei den zielgerichteten Kontrollen, es handelte sich um einen Schwerpunktfahndungstag bezugnehmend auf die Thematik "Wohnungseinbruchsdiebstahl", 143 Fahrzeuge und 221 Personen angehalten sowie kontrolliert.

Die Operative Einheit Bundesautobahn, wo unter anderen das Sachgebiet "Tuner, Raser und Poser ("TRuP") angegliedert ist, wurden von Kolleginnen und Kollegen aus Hessen, Unterfranken und Koblenz unterstützt. Die Spezialisten stellten ein Leichtkraftrad wegen einem fehlenden Katalysator sowie einen Dodge Ram aufgrund unzulässiger Lautstärke sicher.

Bei fünf Personen wird wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt; das Kommissariat 33, welches am Kontrolltag ebenso wie weitere Kommissariate vertreten war, übernahm umgehend die entsprechende Sachbearbeitung.

Des Weiteren ahndete die Polizei drei Verstöße wegen Urkundenfälschung, 18 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz und zwei steuerrechtliche Verstöße. Sechs Verkehrsteilnehmer waren offenbar ohne erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs; auf sie kommen nun entsprechende Strafverfahren zu. Ein Mann hatte einen offenen Haftbefehl, den er gegen die Zahlung von 370 Euro abwenden konnte. Zwei Personen mussten Sicherheitsleistungen bezahlen, ehe sie die Fahrt fortsetzen konnten.

Offenbach, 07.11.2024, Pressestelle, Felix Geis

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