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Polizeipräsidium Südosthessen

POL-OF: "Erst kommt die Sicherheit, dann das Vergnügen": Polizei rät zu besonnenem Verhalten in der Silvesternacht und gibt Tipps für den sicheren Jahreswechsel

Südosthessen (ots)

(lei) Viele ereignisreiche Einsätze aus den vergangenen zwölf Monaten liegen bereits hinter ihnen, eine meist arbeitsreiche Schicht noch vor ihnen: Beamtinnen und Beamte im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Südosthessen bereiten sich auf die bevorstehende Silvesternacht vor und stehen mit ihrem Einsatz für einen möglichst sicheren Jahreswechsel ein.

Auch in unserer Region wird der Sprung von 2024 auf 2025 von vielen Menschen gefeiert werden. Die Spanne reicht hierbei von organisierten kommerziellen Veranstaltungen, über private Feiern bis hin zu unkoordinierten und zufälligen Zusammenkünften auf den Straßen. Gerade die Feierlichkeiten in der Öffentlichkeit können gefahrenträchtig sein, da viele Feiernde zusammenkommen, mitunter unbegrenzte Zugangsmöglichkeiten bestehen und vielfach ein verantwortlicher Veranstalter fehlt, der für einen kontrollierten Ablauf sorgt.

Abgestimmte Sicherheitskonzepte und Kontrollen

Im engen Kontakt mit den kommunalen Gefahrenabwehrbehörden sowie gegebenenfalls den Veranstaltern erstellt die Polizei daher je nach örtlichen Gegebenheiten entsprechende Einsatzkonzepte und setzt diese in der Nacht vom 31.Dezember auf 1. Januar um.

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger werden die Beamten, die im Vergleich zu anderen Nächten mit einem höheren Einsatz- und auch Straftatenaufkommen im öffentlichen Raum rechnen, mit Beginn der Festivitäten insbesondere offene Maßnahmen durchführen und vor allem an den frequentierten Örtlichkeiten und in Bereichen mit großen Menschenansammlungen verstärkt präsent sein.

"Wir werden in dem Zusammenhang auch selektive Personen- und Fahrzeugkontrollen vornehmen", sagt Thomas Leipold, Pressesprecher des Präsidiums, und ergänzt: "Da wir in den vergangenen Jahren immer wieder mit erlebnisorientierten Personen und Gruppen zu tun hatten, die Feuerwerk unsachgemäß und gefährlich abgebrannt haben, werden wir ein besonderes Augenmerk auf diese richten. Wer andere mit Raketen beschießt oder mit Böllern bewirft, nimmt nicht nur schwere gesundheitliche Schäden in Kauf, sondern macht sich auch schnell strafbar. Ein solches Verhalten ist ein absolutes No-Go, gegen das wir konsequent vorgehen werden. Das betrifft auch Angriffe auf Einsatzkräfte wie etwa die Feuerwehr."

Unter dem Leitsatz "Erst kommt die Sicherheit, dann das Vergnügen" appelliert die Polizei, in der bevorstehenden Silvesternacht auf andere Rücksicht zu nehmen und verantwortungsbewusst zu feiern, damit jeder gut ins neue Jahr kommt. So gehören etwa alkoholische Getränke für viele zum Jahreswechsel dazu. Übermäßiger Alkoholkonsum kann dabei auch das Risiko für Streitigkeiten, Unfälle und Straftaten erhöhen.

Auch in der Handhabung mit Pyrotechnik raten die Ordnungshüter zu einigen Sicherheitsmaßnahmen:

   - Zünden Sie Raketen und Knaller ausschließlich im erlaubten 
     Zeitraum (31. Dezember und 1. Januar) und nur dort, wo keine 
     Personen- oder Sachschäden drohen.
   - Halten Sie immer genügend Abstand zu anderen Feiernden, 
     insbesondere bei größeren Menschenansammlungen.
   - Achten Sie bereits beim Kauf von Feuerwerkskörpern auf deren 
     behördliche Zulassung - erkennbar an der CE-Kennzeichnung. 
     Kracher ohne diese CE-Kennzeichnung - oftmals illegal im 
     Internet angeboten mit zumeist mangelnder Verarbeitung - sind in
     Deutschland verboten, was im Falle des Umgangs damit den 
     Verdacht eines Vergehens nach § 40 des Sprengstoffgesetzes 
     begründet. Dann drohen neben Geldstrafen unter Umständen auch 
     Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.
   - Seien Sie achtsam und melden Sie verdächtige Beobachtungen oder 
     Vorfälle sofort der Polizei.

Generelles Abbrennverbot an bestimmten Orten

Aus Gründen des Brandschutzes und der Sicherheit greift in mehreren Städten und Gemeinden ein gesetzliches Verbot zum Zünden von Feuerwerkskörpern in bestimmten Bereichen. Gemäß der seit 2009 bundesweit geltenden Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (§ 23) ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände demnach in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden wie etwa Fachwerkhäusern generell verboten.

Dhingehend legt beispielsweise die Stadt Gelnhausen einen Mindestabstand von 200 Metern zu solchen Gebäuden fest - dieser Radius gilt sowohl für die Kernstadt als auch für die Stadtteile, in denen Fachwerkhäuser stehen.

In Seligenstadt etwa ist das Zünden von Feuerwerk in den engen Gassen in unmittelbarer Nähe zu den Fachwerkhäusern nicht erlaubt; die Einschränkung umfasst laut Mitteilung der Stadt auch für den Markt- und den Freihofplatz.

Auch für die Altstädte von Dreieich oder Wächtersbach wurden durch die jeweiligen Kommunen entsprechende Hinweise veröffentlicht.

Bürgerinnen und Bürger sollten sich daher vorab darüber informieren, ob an ihrem Aufenthaltsort ein Feuerwerksverbot besteht.

Das Polizeipräsidium Südosthessen wünscht allen einen sicheren und friedlichen Jahreswechsel und einen guten Start in 2025!

Offenbach, 27.12.2024, Pressestelle, Thomas Leipold

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südosthessen
- Pressestelle -
Spessartring 61
63071 Offenbach am Main

Telefon: 069 / 8098 - 1210 (Sammelrufnummer)

Thomas Leipold (lei) - 1201 oder 0160 / 980 00745
Felix Geis (fg) - 1211 oder 0162 / 201 3806
Claudia Benneckenstein (cb) - 1214 oder 0152 / 066 23109
Alexander Schlüter (as) - 1223 oder 0162 / 201 3290

Fax: 0611 / 32766-5014
E-Mail: pressestelle.ppsoh@polizei.hessen.de
Homepage: http://www.polizei.hessen.de/ppsoh

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