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Polizeipräsidium Südosthessen

POL-OF: Fahrverbote, Erloschene Betriebserlaubnisse und Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs: Zivile Streifen des Sachgebiets "TRuP" waren am Sonntag unterwegs

Südosthessen (ots)

(fg) Am Sonntag waren Zivilfahnder des Sachgebiets "TRuP" (Tuner, Raser und Poser) unter anderem auf den Bundesstraßen sowie den Bundeautobahnabschnitten im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Südosthessen und ahndeten zahlreiche Verkehrsverstöße.

So kommt etwa auf einen VW-Fahrer, der gegen 17.50 Uhr den Ortskern von Obertshausen befuhr, ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs zu. Der VW Golf 7 GTI und ein Porsche 911 kamen den Beamten entgegen und sollen hierbei einen rasanten Fahrstil aufgewiesen haben. Im weiteren Verlauf soll der VW-Lenker den Porsche in einer 30er-Zone überholt haben. Aufgrund dessen wendete die Streife und folgte den beiden Autos. Kurz darauf stellte die Streifenbesatzung fest, wie der VW Golf 7 GTI vor einer schwer einsehbaren Rechtskurve nach links ausgeschert haben und in den Gegenverkehr gefahren sein soll, offensichtlich um das vorausfahrende Fahrzeug zu überholen. In diesem Moment kam dem VW Golf ein Fahrzeug entgegen, welches eine Gefahrenbremsung ausführen und nach rechts auf den Fußgängerweg ausweichen musste, um einer Kollision zu entgehen. Der Vorgang wurde mit der im Zivilwagen verbauten Videotechnik aufgezeichnet. Die Streife stoppte daraufhin den VW Golf 7 GTI und kontrollierte den Fahrer. Der 23-jährige Obertshausener erwartet ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs; der Führerschein wurde beschlagnahmt. Er darf nun vorerst kein Kraftfahrzeug mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.

Etwa eine Stunde zuvor, gegen 16.50 Uhr, hatte die Streife auf der Bundesstraße 448 in Richtung Tannenmühlkreisel bei Obertshausen ebenfalls einen VW angehalten. Der VW Golf 8 R hatte die erlaubte Höchstgeschwindigkeit deutlich überschritten. Eine Geschwindigkeitsauswertung der Videoaufzeichnung ergab einen Wert von 181 bei erlaubten 120 Stundenkilometern. Auf den 26-jährigen Frankfurter kommen ein Bußgeld von 1200 Euro, zwei Monate Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister zu.

Am Nachmittag, gegen 14 Uhr, fiel der Streife auf der Bundesstraße 45 in Höhe Hanau-Wolfgang ein BMW M2 mit Schweizer Kennzeichenschildern auf, der augenscheinlich zu schnell fuhr. Eine Messung ergab eine Geschwindigkeit von 140 bei erlaubten 100 Stundenkilometern. Die Beamten stoppten und kontrollierten das 480 PS starke Fahrzeug schließlich an der Autobahn 3 im Bereich der Anschlussstelle Obertshausen. Der 20-jährige Mann musste eine Sicherheitsleistung bezahlen. Der junge Schweizer gab gegenüber den Beamten zudem an, dass er in der Schweiz für eine gleiche Geschwindigkeitsübertretung deutlich mehr Strafe hätte zahlen müssen.

Gegen 15.30 Uhr war ein Audi A4 auf der Bundesstraße 448 in Fahrtrichtung Offenbach ebenfalls deutlich zu schnell unterwegs. Am Ausbauende der Bundesstraße war der 39 Jahre alte Dietzenbacher im dortigen Geschwindigkeitstrichter mit 171 bei erlaubten 80 Stundenkilometern unterwegs. Auf den Audi-Fahrer kommen ein Bußgeld von mindestens 1400 Euro, drei Monate Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister zu.

Um 16.20 Uhr soll zudem ein Harley-Davidson Fahrer zum schnelleren Vorankommen widerrechtlich die Busspur auf der Mühlheimer Straße zum Überholen benutzt haben. Bei der anschließenden Kontrolle konnte zusätzlich ein unzulässiger Motorradhelm festgestellt werden. Die Weiterfahrt wurde daher bis zum Wechsel des vorgeschriebenen Kopfschutzes untersagt. Ein Angehöriger des 26-jährigen Mannes aus Offenbach brachte einen ordnungsgemäßen Schutzhelm zur Kontrollstelle. Anschließend konnte der Zweirad-Lenker seine Fahrt fortsetzen konnte. Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wurde gefertigt.

Am Abend stellten die Verkehrsspezialisten zwei Fahrzeuge sicher; einen Mercedes E55 AMG und einen BMW 320Ci. Der Mercedes E55 AMG hob sich durch das Abgasgeräusch deutlich von anderen Verkehrsteilnehmern ab. Bei der anschließenden Kontrolle, gegen 22.30 Uhr in Bruchköbel, gab der 23-jährige Lenker an, dass die Endschalldämpfer leergeräumt seien. Eine Inaugenscheinnahme der kompletten Abgasanlage durch die Polizisten ergab zusätzlich, dass zwei unzulässige Fächerkrümmer eingebaut waren und die vorgeschriebenen Vor-Katalysatoren fehlten. Eine durchgeführte Schallpegelmessung ergab einen Wert von 94,7 bei erlaubten 85 Dezibel. Kurz vor Mitternacht folgte die Kontrolle eines BMW 320Ci in Dreieich-Offenthal, nachdem der Wagen zuvor auf der Autobahn 661 ebenfalls aufgrund des Abgasanlagengeräuschs aufgefallen war. Offenbar war der vorgeschriebene Mittelschalldämpfer unzulässig entfernt worden. Die durchgeführte Schallpegelmessung ergab einen Wert von 88 bei erlaubten 79 Dezibel. Sowohl der Mercedes als auch der BMW werden in den nächsten Tagen einem Sachverständigen vorgeführt. Ordnungswidrigkeitenanzeigen wurden gefertigt.

Offenbach, 24.02.2025, Pressestelle; Thomas Leipold

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63071 Offenbach am Main

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