LKA-HE: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und des Hessischen Landeskriminalamtes nach Schusswaffengebrauch bei einem Polizeieinsatz in Frankfurt
Wiesbaden / Frankfurt (ots)
Während eines größeren Polizeieinsatzes ist es am Dienstag, 22. Juni, in einem Wohnhaus in der Erzberstraße in Frankfurt am Main zu einem polizeilichen Schusswaffengebrauch gekommen. In der Folge wurde ein 41-jähriger Hausbewohner tot aufgefunden. Noch ist unklar, ob die Schussabgabe ursächlich für den Tod des Mannes ist, das Obduktionsergebnis liegt noch nicht vor. Das Hessische Landeskriminalamt hat - wie in solchen Fällen üblich - die Ermittlungen übernommen.
Nach aktuell vorliegenden Erkenntnissen, wurde die Polizei am Dienstag gegen 11:30 Uhr von einem Nachbarn des 41-Jährigen alarmiert, weil er in dessen Wohnung seltsame Geräusche gehört haben wollte. Aufgrund des Verdachts einer Gefahrenlage fuhr eine Streife zu dem Mehrfamilienhaus und klopfte an der Wohnungstür des 41-Jährigen. Der mit einer Schutzweste bekleidete und bewaffnete Mann öffnete. Nach derzeitigem Stand soll er die Beamten sofort angegriffen und einen von ihnen die Treppe hinuntergestoßen haben. Im weiteren Verlauf kam es zu Schussabgaben.
Die Streifenbeamten zogen sich aus dem Haus zurück, das Spezialeinsatzkommando Kassel wurde angefordert. Sie fanden bei der anschließenden Durchsuchung den 41-Jährigen leblos in dem Mehrfamilienhaus vor. Im Rahmen der anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurden neben einem Messer auch Schusswaffen sowie ein sog. Blitzknallsatz gefunden, weshalb auch die Sprengtechniker des HLKA zum Einsatz kamen. Die Tatortarbeit dauert immer noch an.
Ein Polizeibeamter, der Teil der alarmierten Polizeistreife war, wurde im Zuge des Einsatzes verletzt und musste im Krankenhaus behandelt werden.
Der 41-jährige Verstorbene ist polizeilich bekannt, unter anderem wegen Verstößen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz sowie Körperverletzungsdelikten. Die Ermittlungen zum genauen Ablauf und den Todesumständen dauern an.
Weitere Auskünfte erteilt ausschließlich die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main.
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