LKA-HE: Ermittlungserfolg im Mordfall Jutta Hoffmann aus dem Jahr 1986
Wiesbaden / Darmstadt (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Darmstadt, des Hessischen Landeskriminalamts und des Polizeipräsidiums Südhessen
Einen Ermittlungserfolg können die Staatsanwaltschaft Darmstadt sowie die Cold-Case-Einheiten des Hessischen Landeskriminalamts und des Polizeipräsidiums Südhessen im Fall der im Juni 1986 ermordeten Jutta Hoffmann verzeichnen. Der Ermittlungsrichter bei dem Amtsgericht Darmstadt hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Untersuchungshaftbefehl gegen einen heute 61-jährigen gebürtigen Bensheimer wegen des dringenden Verdachts des Mordes erlassen. Der Beschuldigte, der mehrfach, unter anderem auch in den Jahren nach 1986, wegen Sexualdelikten aber auch wegen anderen Straftaten verurteilt worden ist, befindet sich seit dem Jahr 2012 aufgrund eines Urteils des Landgerichts Kiel im sogenannten Maßregelvollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus in Norddeutschland. Er wurde am heutigen Donnerstag dem Ermittlungsrichter in Darmstadt vorgeführt. Nach der Verkündung des Haftbefehls wurde der Beschuldigte zunächst wieder in die geschlossene psychiatrische Einrichtung zurückgebracht.
Dem 61-Jährigen wird vorgeworfen, die zum Tatzeitpunkt 15-jährige Jutta Hoffmann am 29. Juni 1986 nach einem Freibadbesuch in einem Waldstück unweit von ihrem Elternhaus in Lindenfels vergewaltigt und ermordet zu haben. Der Beschuldigte macht aktuell zu dem Vorwurf keine Angaben.
Der Tatverdacht gegen den Beschuldigten entstand, nachdem alte Spurenträger erneut analysiert worden waren und dabei seine DNA festgestellt wurde. Im Zuge der weiteren umfassenden und aufwendigen Ermittlungen erhärtete sich der Tatverdacht zuletzt u.a. über Zeugenaussagen derart, dass ein Haftbefehl gegen den Beschuldigten erwirkt werden konnte.
Zum Schutz der noch andauernden Ermittlungen können aktuell keine weiteren Einzelheiten zu dem Ermittlungsverfahren bekanntgegeben werden.
Presseauskünfte werden in diesem Fall ausschließlich von der Staatsanwaltschaft Darmstadt beantwortet.
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