LKA-HE: Wohnungsdurchsuchung bei 15-jährigem Darmstädter wegen des Verdachts der Missbräuchlichen Nutzung von Notrufen sowie fingierter Drohanrufe
Wiesbaden (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Darmstadt und des Hessischen Landeskriminalamts (HLKA)
In einem gemeinsamen Ermittlungskomplex der Staatsanwaltschaft Darmstadt und des HLKA wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten durchsuchten Ermittler des HLKA heute (28.02.) in den Morgenstunden die Wohnung eines 15-Jährigen in Darmstadt.
Der Jugendliche steht im Verdacht, telefonisch bei mehreren Polizeidienststellen und über einen Lieferdienst falsche Notrufe abgesetzt zu haben. So soll er unter anderem Amokläufe an Schulen in Freiberg (Sachsen), sowie Anschläge auf einen Weihnachtsmarkt in Göppingen und Bahnhöfe unter anderem in Mainz und Wiesbaden angedroht haben. Die falschen Notrufe und Anrufe führten jeweils zu größeren Polizeieinsätzen. Durch intensive Ermittlungen und Hinweise sind die Ermittler auf die Spur des Tatverdächtigen gekommen.
Bei der heutigen Durchsuchung der Wohnung wurden Mobiltelefone sowie weitere Speichermedien sichergestellt. Die Auswertungen dauern an.
Der Missbrauch von Notrufen beziehungsweise die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten sind keine Kavaliersdelikte, sondern eine Straftat. Neben der durch das Strafgesetzbuch bestimmten Strafe können auf den Verursacher erhebliche Schadenersatzforderungen, die durch den Einsatz entstanden sind, zukommen. Hierbei kann die Summe schnell, je nach Einsatzlage, bei einem vier- bis fünfstelligen Betrag liegen. Das Herbeiführen einer Einsatzlage kann zudem als sozialschädlich angesehen werden, da die eingesetzten Kräfte sich während einer Einsatzfahrt, z.B. Signalfahrt mit höherer Geschwindigkeit, auch bestimmten Risiken aussetzen. Ferner ist zu bedenken, dass eingesetzte Kräfte zeitlich gebunden sind und bei möglichen "echten Notfällen" nicht verfügbar sind. Aus den genannten Gründen werden diese Straftaten konsequent verfolgt.
Weitere Presseauskünfte erteilt ausschließlich die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Darmstadt.
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