LKA-HE: Europaweiter Einsatz gegen sexualisierte Gewalt an Kindern // Hessische Strafverfolgungsbehörden ermitteln gegen 105 Beschuldigte
Wiesbaden (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main -ZIT- und des Hessischen Landeskriminalamtes
Die hessischen Strafverfolgungsbehörden haben sich an einem europaweiten Großeinsatz zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs und der Verbreitung von Kinderpornografie beteiligt. An der von polnischen Sicherheitsbehörden initiierten und von Europol unterstützten Operation mit dem Namen "OP Fever" wirkten in den vergangenen Wochen 12 Länder mit, insgesamt wurden 774 Objekte durchsucht und 166 Beschuldigte festgenommen.
Die polizeilichen Maßnahmen im Auftrag der hessischen Staatsanwaltschaften fanden zwischen 24. bis 28. März statt und wurden vom Hessischen Landeskriminalamt (HLKA) koordiniert. Sie richteten sich gegen 104 männliche und eine weibliche Beschuldigte im Alter von 14 bis 80 Jahren. Ihnen werden überwiegend Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer bzw. jugendpornografischer Inhalte zur Last gelegt. In neun Fällen besteht der Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern.
17 Beschuldigte mussten die Ermittlerinnen und Ermittler im Anschluss an die Wohnungsdurchsuchung zwecks Vernehmung auf die nächstgelegene Dienststelle begleiten. Bei den Durchsuchungen wurden insgesamt 1.691 deliktsspezifische Gegenstände - darunter sind unter anderem Speichermedien aller Art zu verstehen - sichergestellt. Diese werden im nächsten Schritt ausgewertet. Nach jetzigem Stand der Ermittlungen stehen die Beschuldigten untereinander nicht im Austausch.
Die Durchsuchungen fanden in den Städten Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen und Wiesbaden statt, außerdem in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Gießen, Groß-Gerau, Hersfeld-Rotenburg, Hochtaunus, Kassel, Lahn-Dill, Main-Kinzig, Main-Taunus, Marburg-Biedenkopf, Odenwald, Offenbach, Rheingau-Taunus, Schwalm-Eder, Werra-Meißner und Wetterau.
Gefahr des Cybergrooming
Kinder und Jugendliche, die sich im Internet und in den sozialen Medien bewegen, dort chatten und austauschen, sind der Gefahr des sogenannten Cybergrooming ausgesetzt. Unter Cybergrooming versteht man das Anbahnen sexueller Kontakte mit Kindern und Jugendlichen durch Erwachsene über das Internet. Die Täter geben sich im Netz gegenüber den Kindern häufig als Gleichaltrige aus, zeigen sich interessiert und verständnisvoll. Ihr Ziel: Das Vertrauen der Kinder zu erlangen, sie zu manipulieren und dazu zu bringen, intime Bild- oder Videoaufnahmen von sich zu übersenden. Die Aufnahmen werden in der Folge teilweise als Druckmittel für weitere Forderungen eingesetzt.
Cybergrooming ist strafbar
Die Gefahr für Kinder und Jugendliche, Opfer von Cybergrooming zu werden, nimmt mit voranschreitender Digitalisierung und der Präsenz junger Menschen im digitalen Raum stetig zu. Durch den selbstverständlichen Umgang von Kindern mit sozialen Medien und digitalen Endgeräten haben Täterinnen und Täter direkten "Zugang ins Kinderzimmer". Umso wichtiger ist es, dass Eltern und andere Wegbegleiter Kinder bei den ersten Schritten im Internet begleiten und sich auch später als kompetenter Ansprechpartner anbieten. Hilfreich ist es, die Kinder entsprechend zu sensibilisieren. Der Nachwuchs sollte misstrauisch werden, wenn eine Online-Bekanntschaft
- viele Komplimente macht, - anbietet Modelfotos zu fertigen, - persönliche Informationen oder gar Aufnahmen verlangt, - fragt, ob das Kind oder die/der Jugendliche alleine chattet, - darum bittet, die Webcam einzuschalten und die eigene auslässt, - verlangt, niemandem von dem Gespräch zu berichten, - sich treffen möchte.
Die hessische Polizei informiert im Rahmen des Präventionsprogramms "Digital Natives" unter anderem über Cybergrooming. Informationen finden Interessierte online unter https://k.polizei.hessen.de/1436025757.
Hintergrund FOKUS
Der Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Kinderpornografie bildet einen Schwerpunkt der hessischen Polizei. Die Einheit "FOKUS" (Fallübergreifende Organisationsstruktur gegen Kinderpornografie Und Sexuellen Missbrauch von Kindern), die im Oktober 2020 unter anderem aufgrund stetig steigender Fallzahlen, zunächst als Besondere Aufbauorganisation (BAO) ihre Arbeit aufgenommen hat, ist seit über einem Jahr fester Bestandteil der Regelorganisation der sieben hessischen Polizeipräsidien und des Hessischen Landeskriminalamts. Mit dem Ziel, polizeiliche Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie in Hessen zu bündeln und zu intensiveren, verfolgt die hessische Polizei mit rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, darunter knapp 170 Ermittlerinnen und Ermittler, gezielt Sexualstraftaten an Kindern und Jugendlichen. Bei allen hessischen Staatsanwaltschaften sind Sonderdezernate für die Verfolgung von Kinderpornografie und Kindesmissbrauch eingerichtet.
Rückfragen bitte an:
Hessisches Landeskriminalamt
Laura Kaufmann-Conrad
Telefon: 0611/83-8310
E-Mail: kommunikation.hlka@polizei.hessen.de
http://www.polizei.hessen.de
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität - ZIT
Dr. Benjamin Krause
Telefon: 069/1367-4236
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