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POL-WE: So kann ich helfen - Von ehrlichen Findern und glücklichen Verlierern

POL-WE: So kann ich helfen - Von ehrlichen Findern und glücklichen Verlierern
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Friedberg (ots)

Schnell ist es passiert - der Schlüssel aus der Tasche gerutscht, das Portemonnaie liegen gelassen, das Lieblingskuscheltier unbemerkt aus dem Kinderwagen gefallen oder die Handtasche stehen gelassen. Es sind oft kleine Unaufmerksamkeiten oder Missgeschicke, die schwerwiegende Folgen haben können. Schön, wenn es nette Mitmenschen gibt, die keinen eigenen Nutzen aus dem Unglück anderer ziehen wollen, sondern Hilfe leisten. Damit Verlierer und Finder zusammenkommen, ein paar Tipps von unserer Seite.

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Sie Suche nach dem Verlierer

Die Sozialen Netzwerke sind aus unserem Leben kaum mehr wegzudenken, immer mehr interagieren wir über Plattformen und Chats mit unseren Mitmenschen. Die können auch helfen, wenn etwas verloren geht oder gefunden wurde. Dabei entsteht manchmal der Eindruck, als wäre der gute alte "klassische" Weg des Umgangs mit Fundstücken in Vergessenheit geraten. Dabei ist im Umgang mit Fundstücken in den sozialen Medien eine gewisse Zurückhaltung empfehlenswert, denn es gilt zu bedenken, dass die Fundsache sehr persönlich sein kann und vielleicht Daten enthält, die keinem anderen zugänglich gemacht werden sollten. Unterlassen sollte man es also beispielsweise Bilder mit Fundstücken einzustellen, auf denen Name oder gar Kontonummer des Verlierers zu erkennen sind. Anhand dieser Daten sind die Verlierer von den zuständigen Behörden in aller Regel sowieso leicht zu ermitteln, was eine Suche nach dem Verlierer in den Sozialen Netzwerken entbehrt. Doch auch wenn es um Schlüssel, Handtaschen oder Geldbörsen geht, können sich Finder sicher sein, dass die Verlierer sie vermissen werden und sich auf die Suche nach ihren Wertgegenständen begeben. Wichtig für den Finder ist es also in erster Linie dem Verlierer die Fundstücke zugänglich zu machen.

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Doch mal von vorne

"Ich finde einen Gegenstand - Was mache ich damit?"

Nehmen Sie den Gegenstand an sich. Fragen Sie möglicherweise im Umfeld befindliche Personen, ob er ihnen verloren gegangen ist. Finden Sie den Gegenstand in einem Geschäft oder einer Einrichtung, können Sie ihn beim Personal / den Mitarbeitern abgeben. Sie sollten dort aber auf jeden Fall Ihren Fund mitteilen, falls es dort zu Nachfragen durch den Verlierer kommt. Dabei sollten Sie auch mitteilen, was Sie mit dem Fundstück machen.

"Wohin mit dem Fundstück?"

Bitte bringen Sie den Gegenstand zum Fundbüro der Stadt oder Gemeinde, in der Sie ihn gefunden haben. Alternativ können Sie das Fundstück auch der Polizei übergeben.

"Wann sollte ich das machen?"

Bedenken Sie, dass der Verlierer den Gegenstand sicher schon sucht, auf ihn angewiesen sein könnte und vielleicht diverse Maßnahmen trifft, den der Verlust nach sich zieht (Austausch Türschloss, Kontosperrung, etc.). Versuchen Sie also das Fundstück so schnell wie möglich abzugeben. Wenn das nicht möglich ist, kann auch ein vorgeschobener Anruf beim Fundbüro oder der Polizei hilfreich sein.

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Danke!

Für alle die etwas mit sich hadern, ob sie das Fundstück nicht doch in ihren eigenen Besitz übergehen lassen könnten: Dies würde eine sogenannte Fundunterschlagung darstellen, die nach Paragraph 246 des Strafgesetzbuches mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann.

Statt einer Strafe, können sich ehrliche Finder über den Dank der Verlierer freuen und vielleicht sogar eine kleine Aufmerksamkeit als der Mühen Lohn. Wer darauf besteht, kann natürlich auch einen Finderlohn einfordern, der im Paragraph 971 des Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist.

Sylvia Frech, Pressesprecherin

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelhessen
Polizeidirektion Wetterau
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Grüner Weg 3
61169 Friedberg
Telefon: 06031-601 150
Fax: 06031-601 151

E-Mail: poea-fb.ppmh@polizei.hessen.de oder
http://www.polizei.hessen.de/ppmh

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