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Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Wetterau

POL-WE: Zweimal "doppelt gemoppelt" - Fahrer unter Drogeneinfluss und unversichertes Wohnmobil - Fälle von der Autobahn

Friedberg (ots)

Fall 1 - Fahrer unter Drogeneinfluss

Auf der Autobahn 5 in Richtung Frankfurt fuhr ein 26-jähriger aus Neckarsulm am Samstagmorgen. Eine Zivilstreife der Autobahnpolizei Mittelhessen zog ihn gegen 10.10 Uhr an der Raststätte Wetterau von der Autobahn und überprüfte seine Fahrtauglichkeit. Dabei hatten die Beamten offenbar den richtigen Riecher. Ein Atemalkoholtest bei ihm zeigte zwar trotz vieler leerer Alkohol-Flaschen im Auto 0,0 Promille an, schnell ergab sich aber der Verdacht, dass der 26-Jährige Drogen zu sich genommen haben könnte. Er musste die Polizisten daher zur Polizeistation begleiten, wo ein Arzt eine Blutentnahme bei ihm durchführte. Wegen der Trunkenheit im Straßenverkehr und dem vorangegangenen Besitz von Betäubungsmitteln leitete die Polizei ein Verfahren gegen ihn ein. Doch damit nicht genug. In seiner Befragung gab der 26-Jährige noch ein paar mehr Details preis und erzählte, dass er am Vortag nach dem Rauchen eines Joints mit seinem Auto von seinem Wohnort aus nach Marburg gefahren sei. Das brachte dem Mann aus Neckarsulm gleich noch ein zweites Ermittlungsverfahren ein. Weiterfahren durfte der 26-Jährige nach den polizeilichen Maßnahmen natürlich nicht. Ob er das zukünftig noch darf, dass werden Gerichte und Fahrerlaubnisbehörde prüfen.

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Fall 2 - Der Wohnwagen und die Kennzeichen

Ein Wohnmobil mit englischer Zulassung kontrollierte eine Zivilstreife der Autobahnpolizei Mittelhessen am Samstagnachmittag auf der Autobahn 45. In Richtung Dortmund war der 43-jährige Fahrer aus London mit seinem Wohnmobil unterwegs. Auf dem Parkplatz Pfahlgraben bei Langgöns nahmen die Kontrolleure das Gefährt und den Fahrer genauer unter die Lupe. Dabei ergab sich der Verdacht, dass für das Wohnmobil kein Versicherungsschutz besteht. Es folgte die einzig mögliche Konsequenz: Das Wohnmobil musste stehen bleiben. Der Londoner musste eine Sicherheitsleistung von 400 Euro zur Sicherung des Verfahrens wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zahlen. Die Polizisten stellten vorsorglich die Kennzeichen des Wohnmobils sicher. Den Londoner störte dies offenbar wenig. Am Sonntag stellten die Beamten fest, dass das Wohnmobil nicht mehr am Kontrollort stand und wunderten sich. Sie veranlassten deshalb eine Prüfung an der Wohnanschrift der deutschen Ehefrau des Londoners, wo das Wohnmobil tatsächlich aufgefunden werden konnte - mit nachgemachten Kennzeichen. Nun gibt es also ein Ermittlungsverfahren Nr. 2 in dieser Sache, wegen Urkundenfälschung und dem Verdacht des erneuten Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Hierfür musste der Londoner aufgrund des vorsätzlichen Handelns nun 800 Euro Sicherheitsleistung zahlen.

Sylvia Frech, Pressesprecherin

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