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POL-WE: Parkanlagen und Gaststätten kontrolliert - Ordnungsamt und Polizei waren in Büdingen und Nidda im Einsatz

POL-WE: Parkanlagen und Gaststätten kontrolliert - Ordnungsamt und Polizei waren in Büdingen und Nidda im Einsatz
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Friedberg (ots)

Büdingen / Nidda: Gemeinsame Kontrollen führten das Ordnungsamt Büdingen und die Büdinger Polizei, mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei, am Samstagabend durch. Sowohl in Parkanlagen und an Bahnhöfen, als auch in Gaststäten und Spielhallen zeigten die Ordnungshüter Präsenz. Etliche Verstöße konnte das Ordnungsamt im Rahmen seiner Zuständigkeit feststellen.

Ruhig ging es am Samstagabend in den Parkanlagen und an den Bahnhöfen in Nidda und Büdingen zu. Die Kontrolleure überprüften, welche Personen sich dort aufhielten und zeigten Präsenz. Bei den zwischen 17 und 22 Uhr stattfindenden Kontrollen konnten hierbei jedoch keine Feststellungen gemacht werden. Möglicherweise ob der Wetterlage konnten kaum Personen angetroffen werden. Auf einem Supermarktparkplatz in Büdingen zeigte die Kontrolle eines Mannes, dass ein Haftbefehl gegen ihn vorlag. Nach der Zahlung der offenen Strafe, konnte er jedoch seiner Wege ziehen.

Deutlich mehr Verstöße konnten die 30 Kontrolleure von Ordnungsamt und Polizei in den Gaststätten und Spielhallen in Büdingen feststellen. In einer Spielhalle fand sich ein sogenannter Funtable, ein Spielgerät der neusten Generation, dessen Aufstellung nicht erlaubt ist und unter das illegale Glücksspiel fällt. In einer anderen Spielhalle untersagte das Ordnungsamt den Betrieb von zwei illegal aufgestellten Glücksspielautomaten. Zu einem Bußgeld wird auch ein Automat führen, der in einer anderen Lokalität aufgefunden wurde und für Sportwetten genutzt wurde. Darüber hinaus konnten in einer Bar 40 Dosen Shisha-Tabak sichergestellt werden, die keine Steuerbanderole aufwiesen. Der Tabak und die entsprechenden Ermittlungen werden ob des Steuerverstoßes an den Zoll weitergegeben. Bei der Kontrolle eines Gastes in einer Gaststätte fanden sich in seinem Portemonnaie zwei Karten, die nicht auf seinen Namen ausgestellt waren. Da er deren Herkunft nicht plausibel erklären konnte, wurden sie wegen des Verdachtes der Fundunterschlagung sichergestellt. Weitere kleinere Verstöße, wie ein nicht korrekter Aushang des Jugendschutzgesetzes, welcher ebenfalls Bußgeld-bewährt ist, runden das Bild und die Feststellung ab, dass auch zukünftig weitere Kontrollen der Gaststätten und Spielhallen nötig sind. Allein aufgrund der am Samstagabend kontrollierten 14 Lokalitäten und den dabei festgestellten Verstößen müssen die Betreiber mit Bußgeldern im insgesamt niedrigen fünfstelligen Bereich rechnen.

Bei den Gaststättenkontrollen in Nidda konzentrierte sich die Polizei auf die Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften zum Jugendschutzgesetz und der Kontrolle der anwesenden Gäste und Mitarbeiter. Hierbei konnten keine Missstände festgestellt werden.

Sylvia Frech, Pressesprecherin

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