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POL-WE: Auf Posing in den sozialen Medien folgt Wohnungsdurchsuchung
Friedberg (ots)
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Reichelsheim: Auf Posing in den sozialen Medien folgt Wohnungsdurchsuchung -
Am Donnerstagmorgen (11.03.2021) suchte ein Spezialeinsatzkommando der Hessischen Polizei die Wohnung eines 27-Jährigen auf. Mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss suchten Ermittlerinnen und Ermittler des Staatsschutzes des Polizeipräsidiums Mittelhessen nach Waffen in der Wohnung des Reichelsheimers.
Staatsanwaltschaft und Polizei wurden auf den 27-Jährigen aufmerksam, weil er auf Fotos mit Waffen posierte und diese in den sozialen Medien veröffentlichte. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft erließ ein Richter einen Durchsuchungsbeschluss für seine Wohnung in Reichelsheim.
Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass es sich um scharfe Schusswaffen handelte, unterstütze ein Spezialeinsatzkommando. In der Wohnung trafen die Kolleginnen und Kollegen der Polizeidirektion Wetterau den 27-Jährigen und einen 21-jährigen Mitbewohner an. Die Durchsuchung brachte unter anderem vier Softairwaffen, zwei Luftdruckwaffen, zwei Schreckschusswaffen, ein Teleskopschlagstock sowie mehrere Messer zutage. Scharfe Schusswaffen entdeckten die Ermittler nicht. Die Wohnung des Reichelsheimers ist mit NS Devotionalien ausgestattet.
Die Waffenbehörde des Wetteraukreises hatte gegen den 27-Jährigen in der Vergangenheit ein Waffen- und Munitionsbesitzverbot ausgesprochen. Durch den Besitz einiger der aufgefundenen Waffen verstößt er gegen diese Verfügung. Zudem stellt der Besitz des Teleskopschlagstockes einen weiteren Verstoß gegen das Waffengesetz dar. Neben den Waffen stellten die Ermittler auch eine geringe Menge an Marihuana bei ihm sicher. Deutlich mehr Marihuana nahmen sie dem Mitbewohner ab. Bei dem 21-Jährigen entdeckten sie ein Glas mit rund 50 Gramm dieser Droge.
Der 27-Jährige durfte im Anschluss an seine Vernehmung und der erkennungsdienstlichen Behandlung die Polizeistation in Friedberg wieder verlassen. Ihn erwarten Strafanzeigen wegen Verstöße gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz. Der Mitbewohner wird sich wegen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen.
Guido Rehr, Pressesprecher
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