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Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Wetterau

POL-WE: Terrassentür aufgehebelt + Sachbeschädigung am Brunnen + Falsches Parken, falsche Angabe, fehlende Fahrerlaubnis + Versuch zu wenden scheitert, zu Fuß klappt es nicht besser

Friedberg (ots)

Terrassentür aufgehebelt

Rosbach- Ober-Rosbach: In der Nacht von Montag auf Dienstag (26./27.07.) hebelten Diebe die Terrassentür eines Einfamilienhauses in der Straße In der Nonn auf und durchsuchten das Haus. Zwischen 18.30 Uhr und 08 Uhr flüchteten sie mit einem kleinen Wandtresor, der unter anderem Schmuck enthielt. Der Wert des Diebesguts sowie der entstandene Sachschaden steht noch nicht näher fest. Die Kripo in Friedberg, Tel. 06031/601-0, bittet um Mitteilung verdächtiger Beobachtungen in diesem Zusammenhang.

Sachbeschädigung am Brunnen

Bad Vilbel: In der Parkanlage in der Parkstraße entfernten Unbekannte eine Figur vom Hassia-Sprudelbrunnen und warfen sie in die Böschung der Nidda. Eine weitere Figur am Brunnen beschädigten sie. Den entstandenen Sachschaden von etwa 500 Euro stellten Verantwortliche am Dienstag (27.07.) um 15 Uhr fest. Bisher lässt sich der Tatzeitraum zur Sachbeschädigung nicht näher eingrenzen. Die Polizei in Bad Vilbel, Tel. 06101/ 5460-0, bittet um Zeugenhinweise.

Falsches Parken, falsche Angabe, fehlende Fahrerlaubnis

Ober-Mörlen: Das unberechtigte Parken auf gleich zwei Behindertenparkplätzen führte am Dienstag (27.07.) zur Kontrolle eines 22-jährigen Bochumers. Dabei gab er falsche Personalien an- vermutlich um die fehlende Fahrerlaubnis zu verheimlichen. Aber der Reihe nach: Ein mittig auf zwei Behindertenparkplätzen stehender Opel auf dem Rastplatz Wetterau an der A5 war der Grund für eine Polizeistreife der Polizeiautobahnstation Mittelhessen, den 22-jährigen Fahrer gegen 11 Uhr zu kontrollieren. Die vom Fahrer lediglich mündlich angegebenen Personalien konnten noch vor Ort von der Streife widerlegt werden, gleichzeitig ermittelten sie die tatsächlichen Personalien. Zudem fanden die Polizisten heraus, dass der Bochumer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. In der Summe bedeutet das: Zwei Ordnungswidrigkeitsanzeigen (falsch Parken und Angabe falscher Personalien), sowie die Strafanzeige wegen der fehlenden Fahrerlaubnis. Auch gegen den Halter des Opel wird ermittelt, da er vermutlich das Fahren ohne Fahrerlaubnis zuließ.

Versuch zu wenden scheitert, zu Fuß klappt es nicht besser

Rosbach: Am Dienstagabend (27.07.) stellte sich ein zunächst harmloser Sachverhalt als Straftat heraus. Eine Rettungswagenbesatzung bat gegen 18.30 Uhr um Unterstützung, nachdem sie in der Straße Am Pfingstborn eine gestürzte Fußgängerin erstversorgen wollte- dies jedoch nicht im Willen ihres Hundes zu sein schien. Nachdem der Hund von der 56-Jährigen getrennt werden konnte, war auch die Versorgung der Frau möglich. Zwischenzeitlich hatte aber ein Zeuge berichtet, dass die Frau zuvor auf dem Waldparkplatz mit ihrem Auto "rumgeirrt" war- anscheinend im Versuch zu wenden. Letzten Endes hatte sie dieses Vorhaben aufgegeben, den VW querstehend stehengelassen und war samt Hund zu Fuß losgegangen. Dies klappte aber auch nicht mehr und es folgte der erwähnte Sturz. Ein Atemalkoholtest zeigte über 4 Promille an. Zur ärztlichen Versorgung ihrer Sturzblessuren kam sie in ein Krankenhaus. Ein Bekannter kümmerte sich um das Auto und den Hund. Die Beamten veranlassten eine Blutentnahme und schrieben die Anzeige wegen Trunkenheit am Steuer. Diesbezüglich bitten die Beamten der Polizeistation Friedberg (Tel. 06031/601-0) um Mitteilung, falls weitere Zeugen das Fahrmanöver auf dem Waldparkplatz beobachtet haben.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelhessen
Polizeidirektion Wetterau
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Grüner Weg 3
61169 Friedberg
Telefon: 06031-601 150

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