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Friedberg (ots)
Wetteraukreis: Polizei warnt vor Haustürgeschäften mit Arbeiterkolonnen im Wetteraukreis
Die seit langem geplanten Arbeiten an Haus oder Garten günstig und schnell verrichten zu lassen, klingt für viele verlockend. Angenehm erscheint es dabei zudem, wenn man nicht selbst auf die Suche nach Handwerkern gehen muss, sondern diese, weil sofort verfügbar, ihre Leistungen direkt an der Haustür anbieten.
So bot eine Arbeiterkolonne in der vergangenen Woche in Münzenberg eine Dacherneuerung an, da man gerade bei einer anderen Baustelle im Nachbarort Dacharbeiten verrichte und noch Kapazitäten frei habe. Die Anwohnerin, die bereits mit einer örtlichen Firma Kontakt aufgenommen hatte, willigte ein und erteilte den Auftrag. Diesen verfasste man handschriftlich auf einem DIN-A4-Zettel. Noch am selben Tag traf eine Lieferung Holzbretter ein. Mehrere Arbeiter begannen damit das Dach abzudecken. Bis zum Folgetag war bereits eine Dachseite komplett abgedeckt. Einem aufmerksamen Nachbarn erschienen die Arbeitsmethoden und das Vorgehen der Kolonne jedoch unseriös, weshalb er schließlich die Polizei verständigte. Die Streife der Polizeistation Butzbach stellte vor Ort fest, dass eine vorgelegte Gewerbekarte der Handwerkskammer Dortmund ungültig war. Eine weitere vorgelegte Gewerbekarte der Handwerkskammer Frankfurt war zwar noch gültig, umfasste jedoch nicht die Berechtigung zur Durchführung von Dacharbeiten. In der Kolonne befand sich kein Dachdeckermeister und kein Arbeiter aus dem Dachdeckergewerbe. Im Zuge der weiteren Ermittlungen stellten die Beamten fest, dass die Mitglieder der Arbeiterkolonne nicht nur bei beiden Handwerkskammern, sondern auch bei der für die Bekämpfung von Schwarzarbeit zuständigen Stelle des Zolls bereits bekannt waren. Die Polizisten untersagten die Durchführung weiterer Arbeiten und informierten das zuständige Bauamt, das sich nun der Sache annehmen wird.
Etwas Ähnliches erlebten Hausbesitzer in Altenstadt. Dort bot eine achtköpfige Arbeiterkolonne an, die Dachrinnen des Hauses zu erneuern, da man noch Material von einer anderen Baustelle übrighabe. Man einigte sich auf einen Preis zwischen 4.000 EUR und 4.200 EUR für den Austausch der Dachrinnen und das Streichen des Dachsimses. Nach Ende der Arbeiten forderten die Arbeiter jedoch 22.000 EUR und übten dabei Druck auf den Hausbesitzer aus. Dieser zahlte schließlich 14.000 EUR in bar. Teile der Arbeiten wurden nur unzureichend verrichtet, außerdem Dachziegel und die Satellitenschüssel beschädigt, ohne dies zu ersetzen. Unmittelbar nach Erhalt des Geldes verschwanden die Arbeiter.
Die Polizei warnt eindringlich vor Geschäften mit Handwerkern dieser Art. Die Hausbesitzer werden von den Handwerkertrupps regelrecht übertölpelt. Mit Schnäppchenpreisen sollen sie zur Erteilung eines Auftrages gelockt werden. Nicht selten werden potentielle Kunden dabei zum Vertragsabschluss gedrängt, genötigt oder gar bedroht. Die gute Auftragslage ortsansässiger Firmen spielt den mobilen Arbeiterkolonnen in die Karten, da der eine oder andere Angesprochene die Chance wittert, notwendige Arbeiten ohne Wartezeit und noch dazu günstig verrichten lassen zu können. Häufig stellt sich jedoch heraus, dass die Arbeiten sehr unprofessionell, äußerst mangelhaft und teilweise nur unvollständig verrichtet werden.
Oftmals handelt es sich hierbei um Betrug oder Wucher. Typisch für die angebotenen Dienstleistungen ist zudem, dass die Handwerker auf Barbezahlung vor Ort bestehen. Die unsachgemäßen Arbeiten führen häufig zu Folgekosten. Regressansprüche verlaufen im Sande, weil diese Firmen in der Regel keinen festen Betriebssitz haben. Des Weiteren handelt es sich bei solchen Arbeiten zumeist um Schwarzarbeit, wobei zu beachten ist, dass sich in diesem Fall auch der Auftraggeber strafbar macht.
Die Polizei rät deshalb:
- Prüfen Sie grundsätzlich sehr kritisch, wenn Waren oder Dienstleistungen unangefordert an der Haustür angeboten werden.
- Günstige Angebote wie bei reisenden Arbeiterkolonnen erscheinen nur auf den ersten Blick als "Schnäppchen". Durch die oft unsachgemäße Ausführung bis hin zur Pfuscherei oder durch nicht beendete Arbeiten wird daraus eine Kostenfalle. Regressansprüche sind nur schwer zu verfolgen, da die "Firmen" keinen festen Sitz haben.
- Bereits die fadenscheinige Erklärung, dass noch Materialreste von einer anderen Baustelle übrig seien und man deshalb günstig arbeiten könne, ist in der Regel frei erfunden. Gesundes Misstrauen ist hier angebracht.
- Bitten Sie Nachbarn oder Bekannte als Zeugen hinzu.
- Lassen Sie sich nicht auf Schwarzarbeit ein. Dies ist auch für den "Auftraggeber" strafbar.
- Verständigen Sie beim Auftreten mobiler Arbeitskolonnen die örtliche Polizei.
Tobias Schwarz, Pressesprecher
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