Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Marburg-Biedenkopf
POL-MR: Fahrraddiebstahl; Luft raus; Widersprüchliche Angaben-Unfallzeugen gesucht; 2 x Aufmerksamer Zeugen; Unfall wegen Sommerreifen
Marburg-Biedenkopf (ots)
Marburg - Fahrraddiebstahl
Vom Hinterhof eines Fahrradgeschäfts in der Gutenbergstraße stahl ein Dieb ein neuwertiges Rennrad im Wert von mindestens 2000 Euro. Der Täter erbeutete ein schwarzes Stevens Prestige. Der Diebstahl war am Donnerstag, 24. Januar, zwischen 13 und 13.10 Uhr. Vielleicht fiel das Rad angesichts der Witterung auf. Vermutlich nutzte der Dieb eine günstige Gelegenheit und war dementsprechend eigentlich nicht für eine Radfahrt bei der Witterung ausgerüstet? Eventuell schob der Täter auch das Rad. Wer hat zu dieser Zeit in der Gutenbergstraße oder näheren Umgebung entsprechende Beobachtungen gemacht? Wer kann sachdienliche Angaben machen? Polizei Marburg, Tel. 06421/406-0.
Stadtallendorf - Luft raus
Erst die Untersuchung der beiden platten Reifen in einer Fachwerkstatt wird klären, ob "nur" die Luft rausgelassen war oder ob die Luft durch mutwillige Zerstörung der Reifen entwich. Die Polizei Stadtallendorf hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um sachdienliche Hinweise. Wer hat verdächtige Beobachtungen gemacht? Wer hat Personen an dem Auto gesehen und kann sie beschreiben? Der betroffene schwarze Mercedes Benz stand zur Tatzeit zwischen 21.30 Uhr am Dienstag und 15.30 Uhr am Mittwoch in der Einfahrt neben einem Wohnhaus in der Straße Obere Hardt. Polizei Stadtallendorf, Tel. 06428/9305-0.
Biedenkopf - Widersprüchliche Angaben nach Unfall an der Ludwigshütte
Am Donnerstag, 24. Januar kam es gegen 08.30 Uhr auf der Bundesstraße 62 zwischen Biedenkopf und Wallau, kurz vor der Abfahrt zur Ludwigshütte, einen Verkehrsunfall. Beteiligte waren ein weißer Kia Carens und ein beigefarbener Mercedes der B-Klasse. Die beiden Autos haben sich beim Passieren berührt. Beide Fahrer blieben unverletzt. Die Polizei sucht Unfallzeugen, um den Hergang zu klären, denn bislang gibt es widersprüchliche Angaben dazu. Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizei Biedenkopf, Tel. 06461/9295-0 in Verbindung zu setzen.
Cappel - Aufmerksamer Zeuge
Dank eines aufmerksamen Zeugen ist eine Schadensregulierung gesichert und die Polizei hat einen tatverdächtigen nach der Unfallflucht ermittelt. Der Unfall war am Donnerstag, 24. Januar, um 09.50 Uhr, auf dem Parkplatz des Lidl-Marktes in der Marburger Straße. Beim Rückwärtsfahren hatte ein schwarzer BMW einen Kleinlaster beschädigt. An dem Lastwagen entstand am Radlauf hinten links ein Schaden von mehreren Hundert Euro. Der erheblichere, vermutlich vierstellige Schaden am später überprüften BMW an der hinteren Stoßstange passte zum Schadensbild. Unter dem Verdacht, am Steuer gesessen und nach der Kollision vom Unfallort weggefahren zu sein, steht ein 76 Jahre alter Mann.
Gladenbach - Schaden bemerkt, begutachtet und trotzdem weggefahren
Nach Zeugenaussagen streifte der 77-jährige Fahrer beim Einparken mit seinem grauen Auto ein ordnungsgemäß stehenden schwarzen VW Tiguan. Der Mann stieg aus, schaute beide Autos an, stieg dann wieder ein und fuhr weg. Er hinterließ weder eine Nachricht noch rief er die Polizei, obwohl er den Schaden an dem Tiguan am Kotflügel vorne links eigentlich hätte sehen müssen. An seinem Auto befanden sich korrespondierende Schäden am hinteren Kotflügel. Der Schaden am Tiguan beläuft sich auf mehrere Hundert Euro. Der Schaden am verursachenden Auto ist geringer. Der Unfall war am Donnerstag, 24. Januar, um 11.20 Uhr in der Bahnhofstraße.
Breidenbach - Sommerreifen! - Fahrerin verletzt, Auto und Leitplanke beschädigt
Hauptursächlich für den Alleinunfall waren wohl die montierten Sommerreifen. Eine 42 Jahre alte Frau geriet in einer Linkskurve auf der winterglatten Landstraße 3043 ins Schleudern. Ihr grauer Kleinwagen prallte gegen die Leitplanke. Am Auto entstand ein erheblicher Frontschaden. Ein Rettungswagen brachte die Fahrerin zur Untersuchung der eher leichteren Verletzungen ins Krankenhaus.
Hinweis der Polizei:
Zu den Gefahren und Risiken für die eigene und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer bedarf es sicher keiner weiteren Worte.
Darüber hinaus sagt § 2 der Straßenverkehrsordnung im Absatz 3 a etwas zur Winterreifenpflicht.
(3a) Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen. Das sind Reifen durch deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart vor allem die Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber normalen Reifen hinsichtlich ihrer Eigenschaft beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen des Fahrzeugs verbessert werden und die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind. Der Bußgeldkatalog sieht für ein Fahren mit Sommerreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte immer einen Punkt in Flensburg und Bußgelder zwischen 60 Euro bei folgenlosen Fahrten und bis zu 120 Euro bei einer Unfallfolge vor. Die Polizei untersagt die Weiterfahrt und außerdem kann es zu versicherungsrechtlichen Problemen kommen.
Martin Ahlich
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