Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Marburg-Biedenkopf
POL-MR: Geschwindigkeitskontrollen; Kinderwagen gestohlen; Fahrweise aufgefallen; Statt "einfacher" Ladendiebstahl ein Diebstahl mit Waffen; Dieseldiebstahl gescheitert
Marburg-Biedenkopf (ots)
Richtsberg - Geschwindigkeitskontrollen
Wieder einmal führte die Polizei am Richtsberg Geschwindigkeitskontrollen durch. Erneut zeigt das Ergebnis die Notwendigkeit solcher Kontrollen. Es herrschte zwar relativ wenig Verkehr, aber wenn.... dann.... Von den am Montag, 03. Februar, zwischen 10.15 und 11.15 gemessenen 15 Autofahrern waren 12 einfach zu schnell. Bei acht Autofahrer ahndete die Polizei die Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarnungsgeld. Die vier anderen erhalten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige und einen Bußgeldbescheid der Ahndungsbehörde. Geschwindigkeit gehört noch immer zu den Hauptunfallursachen, insbesondere bei Verkehrsunfällen mit schweren Folgen. Dazu belegen wissenschaftliche Studien, dass bei einer Geschwindigkeit von 65 km/h acht von zehn Fußgängern bei einer Kollision mit einem Pkw sterben, während bei 50 km/h acht von zehn überleben. Die Geschwindigkeit entscheidet also tatsächlich oft über Leben und Tod.
Stadtallendorf - Kinderwagen gestohlen
Wo ist der neuwertige, dunkelgraue, in der Mitte mit bunten Blockstreifen abgesetzte ABC-Design-Kinderwagen im Wert von mindestens 400 Euro? Der Diebstahl des Kinderwagens war am Montag, 03. Februar, zwischen 10.30 und 12.30 Uhr. Der Wagen stand im Treppenhaus eines Gebäudes mit Arztpraxis in der Straße Am Markt. Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizei Stadtallendorf, Tel. 06428/9305-0.
Dautphetal - Fahrweise aufgefallen
Gleich zwei Autofahrern fiel die ungewöhnliche Fahrweise des Opelfahrers auf der B 62 auf. Die benachrichtigte Polizei fand den Grund schnell heraus. Der Alkotest des am Steuer sitzenden 45 Jahre alten Mannes zeigte über 2, 5 Promille an. Der im Hinterland lebende Mann musste seinen Führerschein abgeben und mit zur Blutprobe.
Stadtallendorf - Statt "einfacher" Ladendiebstahl ein Diebstahl mit Waffen
Auch wenn es keine echte Waffe war, sondern nur wie eine silberne Faustfeuerwaffe aussah, und auch wenn er die Waffe während der Tat nicht aus dem Rucksack holte, er hatte sie dabei und das reicht bei einem Diebstahl mit Waffen im Sinne des § 244 Strafgesetzbuch aus. Die Strafandrohung liegt bei zwischen sechs Monaten und 10 Jahren Freiheitsentzug, in minder schweren Fällen bei Freiheitsstrafen von drei Monaten bis fünf Jahren. Ob der 19-Jährige in Kenntnis dieser Strafe diesen Gegenstand bei dem Ladendiebstahl mitgenommen hätte, ist nicht bekannt. Die Tat war am Donnerstag, 30. Januar, in einem Markt in der Herrenwaldstraße. Die Polizei fahndete erfolgreich nach dem zunächst geflüchteten Mann, stellte dann die "falsche Waffe" und das gestohlene Parfüm im Wert von 90 Euro sicher.
Kirchhain - Dieseldiebstahl gescheitert
Der aufgebrochene Tankdeckel am Linienbus zeugt von dem versuchten Kraftstoffdiebstahl. Die Tat scheiterte an dem verbauten Tanksystem. Die Tat war in der Nacht zum Sonntag, 02. Februar, zwischen 00.45 und 10.15 Uhr in der Niederrheinischen Straße auf dem Firmenparkplatz eines Verkehrsbetriebs. Der Schaden beträgt mindestens 300 Euro. Wer hat zur fraglichen Zeit verdächtige Beobachtungen gemacht? Hinweise bitte an die Polizei Stadtallendorf, Tel. 06428/9305-0.
Martin Ahlich
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