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Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Marburg-Biedenkopf

POL-MR: Lohra: Kennzeichen und PKW gehen viral Derzeit kein Zusammenhang mit Whats-App Warnmeldung

Marburg-Biedenkopf (ots)

In den vergangenen Tagen häuften sich Meldungen per Whats-App oder über die sozialen Medien, in denen besorgte Eltern sehr konkret, einschließlich der Benennung eines WZ-Kennzeichens, vor dem Fahrer eines Pkw warnten. Explizit wird in dieser Meldung darauf hingewiesen, dass der Fahrer junge Mädchen anspricht, um diese zum Einsteigen zu bewegen. Zudem wird dazu aufgefordert das Bild zu teilen.

Selbstverständlich nahmen die Ermittler der Marburger Kriminalpolizei die Hinweise sehr ernst und gingen diesen nach. Zum jetzigen Stand der Ermittlungen stehen dieses Fahrzeug mit der Wetzlarer Zulassung und die Benutzer nicht im Zusammenhang mit dem verdächtigen Ansprechen von jungen Mädchen oder Kindern. Der Halter und die von der Polizei befragten Benutzer fielen sprichwörtlich aus allen Wolken, als sie mit den Ermittlungen und dem Tatvorwurf konfrontiert wurden. Zudem meldeten sich bis heute keine Betroffenen, seien es Eltern oder junge Mädchen bzw. Kinder, die diesen Sachverhalt bestätigten. Ermittlungen zum Urheber dieser Meldungen führten bislang ebenfalls nicht zum Erfolg.

Dieser Fall ist ein Beispiel für die fatalen Dynamiken, die Warnmeldungen über Messenger oder soziale Medien auslösen können. Das unreflektierte Verbreiten erschwert einerseits die Polizeiarbeit und bringt andererseits Unbeteiligte in gefährliche oder mindestens unangenehme Situationen. Niemand möchte unverschuldet in den Fokus polizeilicher Ermittlungen geraten oder sprichwörtlich an den Pranger gestellt werden.

Zeugen solcher ungewöhnlichen Situationen wird geraten sich in diesen Fällen umgehend und direkt an die Polizei zu wenden. Auch das Fertigen eines Fotos, um diese Situation zu dokumentieren, ist legitim. Die Polizei leitet Ermittlungen ein und bewertet das von den Zeugen geschilderte Verhalten und entscheidet im Anschluss über eine öffentliche Warnung. Das Posten und damit Verbreiten eines Fahrzeugs samt Zulassung oder gar einer Person kann auch für den jeweiligen Urheber unangenehme strafrechtliche Folgen haben - was im Übrigen auch diejenigen treffen kann, die diese Fotos weiterleiten oder teilen.

Kerstin Müller, Pressesprecherin

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