POL-RZ: Flüchtiger Einbrecher identifiziert und festgenommen
Ratzeburg (ots)
Gemeinsame Medieninformation der Polizeidirektion Ratzeburg und der Staatsanwaltschaft Lübeck
Bargteheide
Am 18. Juni diesen Jahres kam es in Bargteheide zu einem Wohnungseinbruch durch zwei männliche Täter. Bei der sofort eingeleiteten Fahndung wurde ein 37-jähriger chilenischer Staatsbürger festgenommen. Der zweite Täter konnte unerkannt entkommen.
-(Siehe hierzu auch die gemeinsame Medieninformation der Polizeidirektion Ratzeburg und der Staatsanwaltschaft Lübeck vom 19.06.2018)-
Durch umfangreiche Ermittlungsarbeiten der Ermittlungsgruppe WED (Wohnungseinbruchsdiebstahl) der Kriminalpolizei Ahrensburg konnte die Identität des zweiten, flüchtigen Täters zweifelsfrei festgestellt werden. Hierbei handelte es sich um einen 31-jährigen, ebenfalls chilenischen Staatsangehörigen.
Auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft Lübeck erließ das Amtsgericht Ahrensburg Haftbefehl gegen den 31-jährigen, zu diesem Zeitpunkt noch flüchtigen Mann.
Am 28.10.2018 wurden zwei kolumbianische Staatsbürger nach einem Einbruch in Hamburg vorläufig festgenommen. Im Zuge der weiteren Ermittlungen dort ist am 17.12.2018 eine Wohnung im Gottschalkring in Hamburg durchsucht worden.
Bei der Durchsuchung konnte der flüchtige 31-jährige Mittäter zu der Tat vom 18.06.2018 in Bargteheide in der Wohnung angetroffen und verhaftet werden. Dieser hatte sich vergeblich in einem Schrank versteckt, um einer evtl. Festnahme zu entgehen. Der 31-jährige wurde zunächst der Untersuchungshaftanstalt in Hamburg zugeführt und wird im Weiteren nach Schleswig-Holstein in die JVA Lübeck überführt werden.
Nachtrag zur Medieninformation vom 19.06.2018
Der seinerzeit auf frischer Tat festgenommene, damals 37 Jahre alte Mann, ist bereits am 10. Dezember 2018 durch das Amtsgericht Lübeck wegen Wohnungseinbruchdiebstahls in drei Fällen, davon in einem Fall im Versuch, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt worden. Darüber hinaus hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten Stehlgutes in Höhe von 20.000 EUR angeordnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hinweise: Nachfragen zu dieser Medieninformation richten Sie bitte an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Lübeck.
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