POL-RZ: Falsche Kammerjäger erbeuten Bargeld
Ratzeburg (ots)
26. August 2020 - Kreis Stormarn/Herzogtum-Lauenburg - 22.08.2020 - Lauenburg/Tremsbüttel
In der vergangenen Woche kam es in Stormarn und im Kreis Herzogtum-Lauenburg zu Betrügereien durch falsche Schädlingsbekämpfer.
Am 20. August 2020 stellte ein Mann aus dem Wiesenweg in Tremsbüttel ein Wespennest an seinem Haus fest. Im Internet stieß er auf eine Firma, die Schädlingsbekämpfung anbot. Der Tremsbütteler sprach einen Termin mit der Firma ab, woraufhin zwei Mitarbeiter erschienen. Sie ließen sich sofort bar bezahlen, bevor eine Leistung erbracht wurde. Sie versprühten eine stark riechende Substanz, wobei sie keine Schutzkleidung trugen. Später stellte sich heraus, dass das eingesetzte Mittel wirkungslos war.
Zu einem sehr ähnlichen Fall kam es am 22.08.2020 in der Straße "Großer Sandberg" in Lauenburg. Aufgrund eines Wanzenfundes rief eine Lauenburgerin eine vermeintliche Firma für Schädlingsbekämpfung. Die Mitarbeiter kamen auch in diesem Fall ohne Schutzkleidung, obwohl sie nach eigenen Angaben giftige Mittel einsetzten. Auch in diesem Fall bezahlte die Geschädigte, noch bevor eine entsprechende Arbeit ausgeführt wurde. Bevor sie dies überprüfen konnte, waren die Täter wieder weg.
Beide Male wurden mehrere hundert Euro verlangt und auch bezahlt.
Die Männer wurden wie folgt beschrieben: Person 1 - 165 cm groß - schlank - dunkle Haare - 3-Tage Bart
Person 2 - 180cm groß - schmales Gesicht - dunklere Haut - grüner Parka
Die Kriminalpolizei Ahrensburg und Geesthacht haben die Ermittlungen übernommen und suchen nach Zeugen: Wer hat die Taten beobachtet? Wer kann Angaben zu den Tätern oder genutzten Fahrzeugen machen?
Bitte melden Sie sich für den Fall aus Lauenburg bei der KPSt. Geesthacht unter 04152/8003-0 oder für die Tat aus Tremsbüttel bei der KPSt. Ahrensburg unter 04102/809-0
Die Polizei warnt vor betrügerischen Handwerkern. Zahlen sie, auch wenn es sich um Notdienste handelt, niemals im Voraus, sondern erst nach erfolgter Leistung und Ausstellung einer Rechnung. Wenden Sie sich an Verbraucherzentralen oder die Polizei, sollten Sie Zweifel an dem aufgerufenen Preis für eine Dienstleistung haben.
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