POL-RZ: Festnahmen nach Taschendiebstahl
Ratzeburg (ots)
Gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Lübeck und der Polizeidirektion Ratzeburg
11. Februar 2021 - Kreis Herzogtum Lauenburg - 10.02.2021 - Geesthacht
Gestern Mittag, gegen 13.00 Uhr, ist es auf einem Parkplatz eines Discounters in der Spandauer Straße in Geesthacht zu einem Taschendiebstahl gekommen.
Nach bisherigen Erkenntnissen wurde eine 56-jährige Geesthachterin beim Einladen ihrer Einkäufe in ihr Fahrzeug von einem unbekannten Mann angesprochen. Während dieser die Frau in ein Gespräch verwickelte und nach einer Wegbeschreibung fragte, entwendete ein weiterer Mann unbemerkt das Portmonee, aus der im Einkaufwagen befindlichen Handtasche.
Der Diebstahl des Portmonees wurde wenig später bemerkt und zur Anzeige gebracht.
Da im Zusammenhang mit Taschendiebstahlstaten auch eine Vielzahl von versuchten Bargeldabhebungen bei Banken stattfinden, konzentrierten sich die Ermittlungen auf diesen Bereich.
Polizeibeamte aus Geesthacht nahmen in der Folge drei dringend tatverdächtige Männer im Alter von 46, 49 und 68 Jahren vorläufig fest.
Sowohl das entwendete Portmonee der Geschädigte als auch das unmittelbar danach abgehobene Bargeld von ihrem Konto wurde aufgefunden bzw. sichergestellt.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entließen die Ermittler die drei Beschuldigten mangels Haftgründen.
Die weiteren Ermittlungen führt die Kriminalpolizei in Geesthacht.
Da es sich bei Taschendiebstählen in Supermärkten und Einkaufszentren um ein andauerndes Problem handelt, gibt die Polizei folgenden Tipps:
- Taschendiebe lassen sich am typisch suchenden Blick erkennen: Sie meiden den direkten Blickkontakt zum Opfer und schauen eher nach der Beute.
- Tragen Sie Geld, Schecks, Kreditkarten und Papiere immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper.
- Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen verschlossen auf der Körpervorderseite oder klemmen Sie sie sich unter den Arm.
- Benutzen Sie einen Brustbeutel, eine Gürtelinnentasche, einen Geldgürtel oder eine am Gürtel angekettete Geldbörse.
- Legen Sie Geldbörsen nicht oben in Einkaufstasche, Einkaufskorb oder Einkaufswagen, sondern tragen Sie sie möglichst körpernah.
- Hängen Sie Handtaschen im Restaurant, im Kaufhaus oder im Laden (selbst bei der Anprobe von Schuhen oder Kleidung) nicht an Stuhllehnen oder Einkaufswagen und stellen Sie sie nicht unbeaufsichtigt ab.
Bleiben Sie aufmerksam!
Diese und weitere Informationen auch zu anderen Themen gibt's im Internet unter www.polizei-beratung.de
Dr. Ulla Hingst, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Lübeck
Sandra Kilian, Pressesprecherin der Polizeidirektion Ratzeburg
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