POL-RZ: 85-jährige Wentorferin fällt auf Betrüger herein
Ratzeburg (ots)
01. Juli 2024 | Kreis Herzogtum Lauenburg - Juni 2024 - Wentorf bei HH
Im Juni 20204 kam es im Wentorf zu einem vollendeten Schockanruf. Eine Senioren aus Wentorf übergab dabei einem Betrüger ihren hochwertigen Schmuck.
Die Frau erhielt ihren Angaben zufolge einen Anruf eines vermeintlichen Polizeibeamten, der ihr mitteilte, dass ihre Tochter einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe. Nur gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von 210.000 Euro könnte eine Gefängnisstrafe erlassen werden. Als die schockierte und verunsicherte Wentorferin angab, nicht über so viel Bargeld zu verfügen, habe sich der Anrufer nach Schmuck erkundigt. Der Seniorin wurde aufgetragen den Schmuck zu verpacken und per Post zu versenden. Dieser Aufforderung kam die aufgewühlte Frau umgehend nach.
Wenig später erhielt die Wentorferin ihren Schmuck zurück, da das von ihr aufgegebene Paket nicht zustellbar war. Doch leider gaben sich die Betrüger so nicht zu frieden. Bei einem erneuten Kontaktanruf durch den vermeintlichen Polizeibeamten wurde nun eine direkte Übergabe an einen Abholer vereinbart.
Dieser erschien auch wie vereinbart und die Seniorin übergab ihren Schmuck, im Wert eines hohen fünfstelligen Betrages. Beschrieben werden konnte dieser Mann als ca. 30 - 40 Jahre alt, von normaler Statur, ca. 180-185 cm groß.
Eine detailliertere Beschreibung konnte die Geschädigte nicht machen.
Die Reinbeker Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und warnt erneut vor dieser Masche.
- Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur Sicherung oder Überprüfung entgegen. Wir nehmen auch kein Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht.
- Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon mit einem solchen Anliegen
an sie wenden, gehen in der Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern.
- In einigen Fällen wurden die Angerufenen schon zur Verschwiegenheit verpflichtet und der Anrufer drohte mit strafprozessualen Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten über den Vorfall sprechen würde.
- Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und wählen selbst die 110.
- Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder Online-Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben ab.
Rückfragen bitte an:
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Sandra Kilian
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