POL-RZ: Fahrt mit einem Kleinkraftrad blieb nicht folgenlos
Ratzeburg (ots)
10.04.2025 | Kreis Herzogtum Lauenburg | 08.04.2025 - Geesthacht
Am vergangenen Dienstag (08.04.2025) wurde den Lauenburger Beamten ein offensichtlich viel zu schnell fahrendes Kleinkraftrad auf der B 5 in Richtung Geesthacht fahrend gemeldet.
Eine Streifenwagenbesatzung konnte das Fahrzeug, besetzt mit zwei Personen, gegen 20.20 Uhr am Ortseingang Grünhof ausmachen und beabsichtigte dies anzuhalten und zu kontrollieren.
Auf die gegebenen Anhaltesignale reagierte der Fahrzeugführer zunächst und verringerte auch seine Geschwindigkeit. Dann allerdings bog er unvermittelt nach links in die Grünhofer Straße ein und beschleunigte sein Fahrzeug, um sich offensichtlich der Kontrolle zu entziehen.
Der Fahrzeugführer missachtete während seiner Flucht mehrfach die geltenden Vorfahrtsregelungen und fuhr mit stark überhöhter Geschwindigkeit von der Grünhofer Straße zunächst nach rechts in die Straße Steinberg und weiter in Richtung B 5.
Es gelang der Streifenwagenbesatzung zum Kleinkraftrad aufzuschließen und es zu überholen. Durch ein gezieltes Fahrmanöver der Beamten wurde der Fahrer des Kleinkraftrades zum Anhalten gebracht. Beide Fahrzeugbenutzer wurden zunächst vorläufig festgenommen.
Es handelt sich dabei um einen 26-jährigen Geesthachter und einen 24-Jährigen aus Lüneburg.
Bei der Überprüfung des 24 Jahren alten Mannes kam heraus, dass dieser aufgrund eines bestehenden Haftbefehls zur Festnahme ausgeschrieben war. Er wurde zunächst ins Polizeigewahrsam gebracht und anschließend beim Amtsgericht Schwarzenbek vorgeführt.
Beim 26 Jahre alte Fahrzeugführer nahmen die Beamten Atemalkoholgeruch war. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 0,62 Promille. Auch ergaben sich Hinweise auf einen vorangegangenen Drogenkonsum. Dementsprechend musste er sich der Entnahme einer Blutprobe stellen.
Weiterführende Ermittlungen ergaben, dass der Geesthachter nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, da ihm diese aufgrund mangelnder Eignung bereits entzogen wurde. Auch war das von ihm geführte Kleinkraftrad nicht versichert.
Da der Geesthachter keinerlei Einsicht und sich unbeeindruckt über die erfolgten Maßnahmen zeigte sowie den weiteren Gebrauch des Kleinkraftrades nicht ausschloss, wurde dieses beschlagnahmt.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen setzte der Geesthachter seinen Weg nun zu Fuß fort.
Er wird sich wegen des Verdacht der Gefährdung im Straßenverkehr, wegen der fehlenden Haftpflichtversicherung, Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis und wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennen verantworten müssen.
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