POL-HL: OH-Polizeistation Fehmarn / Fahrradprüfung bei der Grundschule in Burg auf Fehmarn
Lübeck (ots)
Am heutigen Donnerstagvormittag (20.06.) fand die praktische Radfahrprüfung der Klassen 4a, b und c der Grundschule Burg auf Fehmarn statt. Diese schulische Prüfung aller Viertklässler wird landesweit von der Polizei durch Präventionsbeamte unterstützt und in der Regel im öffentlichen Straßenverkehr abgenommen.
Um 08.00 Uhr trafen sich die Prüflinge, Lehrkräfte, Eltern und Polizei auf dem Schulhof. Zunächst überprüften PHK´in Andrea Otte, Präventionsbeamtin der Polizeidirektion Lübeck, und PHM Alexander Bork, Polizeistation Fehmarn, die Fahrräder der Schüler auf Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie den richtigen Sitz der Fahrradhelme. Da es sich um eine schulische Veranstaltung handelt, besteht eine Tragepflicht.
Dann konnte es für die offensichtlich aufgeregten Viertklässler losgehen.
Mit Hilfe der Eltern, die als Beobachtungsposten unterstützten, fuhren die Schüler eine zuvor festgelegte und eingeübte Fahrstrecke in Schulnähe ab. Jetzt konnten die Schüler die praktische Umsetzung, der bereits im Schulunterricht erlernten Vorfahrtsregeln, das richtige Verhalten im "Toten Winkel", etc. zeigen. Auch hier unterstützte die Polizei im Vorfeld durch Verkehrsunterricht. Eine theoretische Prüfung mittels Prüfbogen erfolgte im Vorfeld ebenfalls. Die anwesenden Eltern, ohne deren Mithilfe, eine praktische Radfahrprüfung nur sehr schwer durchzuführen wäre, zeigten sich erfreut und stolz über das verkehrsgerechte, umsichtige und defensive Fahrverhalten ihrer Kinder.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhielten die insgesamt 65 Prüflinge den begehrten Fahrradpass und Aufkleber "Geprüfter Radfahrer" von PHK´in Otte.
Für "ihre" Führerscheinneulinge im öffentlichen Straßenverkehr wünscht sich nicht nur die Polizei unfallfreies Fahren, sondern appelliert auch an alle anderen Verkehrsteilnehmer rücksichtsvoll und vor allem Vorbild zu sein. Nicht nur beim Üben fielen Polizei, Schülern, Lehrkräften und Eltern nicht erlaubtes Befahren von oder Parken auf Gehwegen, Fahren entgegengesetzt der Einbahnstraße durch Radfahrer und Autofahrer und weitere Pflichtverstöße auf. Durch Beachten der geltenden Verkehrsregeln können hier schon im Vorfeld gefährliche Situationen und Unfälle vermieden werden.
Abschließend ist das Ziel dieser Radfahrprüfung erreicht worden: "Die Grundschüler der 4. Klassen zeigten durchweg, dass sie die erlernten Vorfahrtsregeln im öffentlichen Straßenverkehr umsetzen und auch jederzeit angemessen auf schwierige Situationen im Straßenverkehr reagieren können.", so Präventionsbeamtin A. Otte.
Ann-Christin Schreiber
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