POL-HL: OH-Dahme
Fanggrenzen für Dorsch gelten auch für Freizeitfischer
Lübeck (ots)
In den vergangenen Monaten häuften sich Hinweise, dass die Fangbegrenzungen für die Freizeitfischerei im Bereich Kellenhusen nicht eingehalten werden.
Jetzt ging den Beamten der Wasserschutzpolizei Fehmarn am Dahmer Leuchtturm ein Freizeitangler ins Netz, der die Fangbeschränkung von fünf Dorschen deutlich überschritten hatte.
Er versuchte die Überschreitung der Tagesbeschränkung zu vertuschen, indem er seinen Fang jeweils nach dem 5. Dorsch anlandete und in einer Kühlbox in seinem Fahrzeug deponierte.
Nach der vierten Anlandung setzten die Beamten dem Treiben ein Ende. Die unerlaubten Fänge wurden ebenso wie die Angelausrüstung und das genutzte Boot mit Außenbordmotor mit dem Ziel der Einziehung sichergestellt.
Den Mann erwartet darüber hinaus ein stattliches Bußgeld.
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