POL-HL: HL- St. Jürgen
Zweifache Räuberische Erpressung mit Schusswaffe an einem Tag - Tatverdächtiger festgenommen
Lübeck (ots)
+++ Gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Lübeck und der Polizeidirektion Lübeck +++
Am Montagabend (13.12.2021) hat ein junger Mann in Lübeck St. Jürgen innerhalb mutmaßlich weniger Stunden einen 17-jährigen und eine 60-jährige Lübeckerin mittels einer Schusswaffe bedroht und anschließend beraubt. Der Tatverdächtige flüchtete zunächst, konnte im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen jedoch kurze Zeit später in Tatortnähe von der Polizei und festgenommen werden.
Bisherigen Erkenntnissen nach soll der 22-jährige Tatverdächtige zunächst gegen 20.05 Uhr einen 17-jährigen Jugendlichen in Höhe der Bushaltestelle Grönauer Baum in der Ratzeburger Allee angesprochen haben. Unter dem Vorwand, angeblich Hilfe zu benötigen, habe er er den Jugendlichen kurz darauf mit einer Waffe bedroht und die Herausgabe von Bargeld und Wertgegenständen gefordert. Danach konnte der 22-Jährige mit der Beute zunächst unerkannt entkommen.
Kurz nach der Tat, gegen 21:25 Uhr, betrat ein maskierter Mann den Verkaufsraum einer Tankstelle in der Ratzeburger Allee und forderte unter Vorhalt einer Waffe die Herausgabe von Bargeld. Die bedrohte Verkäuferin konnte sich ins Freie flüchten und alarmierte die Polizei. Dank der guten Personenbeschreibung erkannte eine Funkwagenbesatzung des 4. Polizeireviers einen tatverdächtigen Mann in Tankstellennähe. Es handelte sich erneut um den 22-jährigen Lübecker, der verdächtig ist, kurz zuvor den 17-jährigen Jugendlichen überfallen zu haben. Bei anschließenden Durchsuchungsmaßnahmen stellten die Beamten neben der Tatwaffe auch das Raubgut sicher.
Am Dienstagmittag (14.12.2021) wurde der festgenommene Mann auf Antrag der Lübecker Staatsanwaltschaft dem Haftrichter des Amtsgerichts Lübeck vorgeführt. Dieser erließ antragsgemäß Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts der schweren räuberischen Erpressung. Unter strengen Auflagen wurde der Lübecker vom Vollzug der Untersuchungshaft verschont, d. h. er muss nicht in die Justizvollzugsanstalt, solange er sich an die Auflagen hält.
Er wird sich wegen der Taten in einem Strafverfahren verantworten müssen.
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