POL-HL: Ostholstein - Bad Malente
Österreicher leistet nach Unfall Widerstand
Lübeck (ots)
Am Mittwoch (05.10.2022) kam es durch einen angetrunkenen Autofahrer zu Widerstandshandlungen gegen einen Polizeibeamten. Zuvor hatte der Mann mehrfach ein geparktes Auto angefahren und war mit einem Zeugen in einen handgreiflichen Streit geraten, bei dem beide verletzt wurden. Am Ende musste der aggressive Autofahrer die Nacht im Polizeigewahrsam verbringen.
Es war kurz vor halb 12 Uhr abends, als ein Pärchen aus der Neuen Kampstraße ein krachendes Geräusch wahrnahm. Beide eilten zum Fenster und konnten beobachten, wie ein schwarzer Audi immer wieder gegen ein an der Straße geparktes Auto fuhr. Während die 68-jährige Zeugin die Polizei alarmierte, begab sich ihr gleichaltriger Partner zu dem Fahrzeugführer und wollte ihn zur Rede stellen. Daraufhin wurde er von diesem, einem 59-jährigen Österreicher, angegriffen. Das sah seine Lebensgefährtin und wollte ihrem Partner zur Hilfe eilen.
Hierzu nahm sie einen in der Wohnung befindlichen Holzschläger mit nach unten. Davon unbeeindruckt schlug der Österreicher auch der Frau ins Gesicht. Ihr Partner konnte den Schläger an sich nehmen und den Angreifer auch ohne damit zu schlagen auf Distanz halten. In der Zwischenzeit traf eine Streifenwagenbesatzung der Polizeistation Malente ein. Während der Sachverhaltsaufnahme griff der Urlauber einen eingesetzten Beamten an. Durch den Einsatz von Pfefferspray und einfacher körperlicher Gewalt konnte dies zunächst unterbunden werden.
Mit Unterstützung seiner Kollegin und einer weiteren Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Eutin konnten dem Mann nach weiteren versuchten Angriffen Handschellen angelegt werden. Weil der Österreicher stark alkoholisiert wirkte, wurde ihm in einer Eutiner Klinik eine Blutprobe entnommen. Anschließend kam er in das Polizeigewahrsam nach Lübeck. Während der gesamten Maßnahmen beleidigte und bedrohte der Österreicher die Beamten fortwährend. Ein Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 1,70 Promille.
Der Mann muss sich nun in verschiedenen Verfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs, der Körperverletzung, des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, der Bedrohung und der Beleidigung verantworten. Der österreichische Führerschein des 59-Jährigen konnte aus rechtlichen Gründen nicht beschlagnahmt werden, erhält jedoch einen Eintrag, dass in Deutschland keine fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge geführt werden dürfen.
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