POL-HL: Ostholstein - BAB 1 Scharbeutz/Ratekau
Zwei Unfälle unter Alkoholeinfluss im südlichen Ostholstein
Lübeck (ots)
Am Freitag (25.11.) musste die Polizei gleich zweimal zu Verkehrsunfällen ausrücken. Die unfallverursachenden Fahrzeugführer standen in beiden Fällen unter Alkoholeinfluss. Drei Personen wurden verletzt. Es entstand erheblicher Sachschaden.
Gegen 13 Uhr ereignete sich zunächst ein Verkehrsunfall auf der Autobahn 1 in Fahrtrichtung Hamburg. In Höhe der Anschlussstelle Scharbeutz kam ein 61-jähriger Zulieferer aus Stendal mit seinem Fahrzeuggespann auf dem rutschigen Untergrund innerhalb des Baufeldes ins Schleudern. Anschließend kollidierte er mit der Mittelschutzplanke, die daraufhin in die Fahrbahn ragte.
Während der Unfallaufnahme bemerkten die Beamten des Polizeiautobahnreviers Scharbeutz Atemalkoholgeruch bei dem Fahrer. Ein Test ergab einen Wert von 1,49 Promille.
Im Zuge der Aufräum- und Bergungsarbeiten musste die Autobahn zeitweise voll gesperrt werden.
Gegen 20:40 Uhr kam es in Ratekau an der Einmündung Bäderstraße/Hoheliethweg zu einer Kollision zwischen einem Abschleppfahrzeug und einem VW Passat, nachdem der 43-jährige Fahrer des Abschleppfahrzeugs nach Beendigung eines Auftrages rückwärts aus der Zuwegung zur Bäderstraße 2 auf die Landesstraße 181 fuhr.
Trotzdem das Abschleppfahrzeug sich bereits mittig auf der Fahrbahn befand und die gelbe Warnbeleuchtung eingeschaltet war, kollidierte ein aus Richtung Ratekau kommender VW Passat mit dem Abschleppwagen.
Bei dem Fahrer handelte es sich um einen 41-jährigen Lübecker, der in Begleitung einer 44-Jährigen und deren Tochter war. Da der Verdacht des vorherigen Alkoholkonsums bestand, führten die Einsatzkräfte des Polizeireviers Bad Schwartau einen Atemalkoholtest durch. Das Ergebnis in diesem Fall: 1,9 Promille. Alle drei Insassen wurden mit leichten Verletzungen in ein Lübecker Krankenhaus eingeliefert.
Sowohl dem Stendaler als auch dem Lübecker wurden eine Blutprobe entnommen und die Führerscheine beschlagnahmt. Sie müssen sich in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten.
Der Gesamtsachschaden liegt im mittleren sechsstelligen Bereich.
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