POL-HL: Plön /OH - Bösdorf
Eutin.../ Widerstand nach Verkehrsunfall mit Trunkenheit
Lübeck (ots)
Am Montagabend (23. Januar 2023) unterstützten die Polizeibeamten des Eutiner Polizeireviers auf der Bundesstraße 76 in der Gemeinde Bösdorf. An der Einmündung Ziegelhof war ein PKW in den Graben gefahren. Als die Beamten im Anschluss die erforderlichen Maßnahmen tätigten, zeigte sich der Verkehrsteilnehmer zunehmend unkooperativ und leistete letztendlich Widerstand.
Am 23.01.2023, um 19.40 Uhr, wurden die Beamten des Polizeireviers Eutin zu einem Verkehrsunfall in die Gemeinde Bösdorf geschickt. An der Einmündung von der B 76 Ecke Ziegelhof befand sich ein grauer Opel Corsa heckseitig im Graben. Augenscheinlich war dieser zuvor in die Straße Ziegelhof gefahren, versuchte anschließend rückwärts wieder auf die Bundesstraße zu fahren, landete dann aber im Straßengraben. Ein 44-jähriger Mann aus Scharbeutz hatte den Kleinwagen gelenkt. Er und seine Begleiterin wurden nicht verletzt.
Bei der Personalienfeststellung des Fahrzeugführers nahmen die Polizisten Alkoholgeruch wahr. Ein Atemtest ergab einen Wert von 2,25 Promille. Aufgrund des Verdachts des Fahrens eines KFZ unter Alkoholeinfluss ordneten die Beamten die Entnahme einer Blutprobe an. Zwischenzeitlich wurde auch bekannt, dass der Beschuldigte keine Fahrerlaubnis vorweisen konnte. Die Stimmung des Scharbeutzers wurde zunehmend verbal und körperlich aggressiver, so dass eine weitere Funkstreifenbesatzung angefordert wurde. Während der Fahrt zu einem Eutiner Krankenhaus trat der Beschuldigte mehrfach um sich. Vor Ort musste er von einem Beamten in das Behandlungszimmer geführt werden. Dort entriss sich der Beschuldigte dem Polizeigriff. Durch sofortiges Handeln des Beamten konnte dieser allerdings wieder ruhiggestellt werden, so dass die Maßnahme beendet werden konnte. Während der gesamten Zeit wurde der Polizist immer wieder beleidigt. Polizeiliche Ermittlungen ergaben im Anschluss, dass für den zuvor geführten PKW kein gültiger Versicherungsschutz besteht. Letztendlich muss sich der Fahrzeugführer wegen des Verdachts der Straftaten Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung und Beleidigung verantworten.
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