POL-HL: OH-Fehmarn
PKW kollidiert mit Hauswand - Fahrzeugführer alkoholisiert
Lübeck (ots)
Am späten Freitagabend (14.04.) ereignete sich in der Gemeinde Gammendorf auf Fehmarn ein Verkehrsunfall, nachdem ein 45 Jahre alter Mann alkoholisiert mit seinem PKW von der Fahrbahn abkam und mit einer Hausfassade kollidierte. Der Fahrzeugführer entfernte sich daraufhin vom Unfallort, konnte wenig später jedoch durch die Polizei ermittelt werden.
Gegen 23:50 Uhr nahm eine Anwohnerin einen lauten Knall wahr und wurde in der Straße Hohendörp auf einen verunfallten PKW aufmerksam, der zuvor in eine Hauswand gefahren war. Nachdem sich die Zeugin nach dem Befinden des offensichtlich unverletzten Fahrers erkundigt hatte, entfernte dieser sich. Den PKW ließ er zurück.
Am Unfallort stellten die Beamten der Polizei Fehmarn ein erheblich beschädigtes Elektrofahrzeug der gehobenen Fahrzeugklasse fest, das seitlich mit der Ecke einer Hausfassade kollidiert war. Nach jetzigem Kenntnisstand wurde der PKW die Kreisstraße 63 aus Puttgarden kommend in Richtung Dänschendorf gelenkt. Vermutlich aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit kam der PKW in Gammendorf im Kurvenbereich nach links von der Fahrbahn ab und prallte gegen die Hauswand.
Im Zuge weiterer Ermittlungen konnte der verantwortliche Fahrzeugführer, bei dem es sich um einen 45 Jahre alten Ostholsteiner handelt, etwa eine Stunde später an seiner Wohnanschrift angetroffen werden. Während der Befragung erhärtete sich der Verdacht der Alkoholisierung, die sich insbesondere durch Atemalkoholgeruch und Gleichgewichtsstörungen auszeichnete. Da der Ostholsteiner einen Atemalkoholtest verweigerte und nicht ausgeschlossen werden konnte, dass dieser nicht nur vor Fahrtantritt, sondern auch nach dem Unfall Alkohol getrunken hat, wurde die Entnahme zweier Blutproben angeordnet.
Außerdem wurden sein Führerschein und zum Zweck der Spuren- sowie Beweissicherung das nicht fahrbereite Fahrzeug beschlagnahmt. Zum Abtransport musste das Abschleppunternehmen einen Kran einsetzen.
Das Mauerwerk der Hausfassade wies derart starke Beschädigungen auf, dass ein Baufachberater des Technisches Hilfswerkes zur Begutachtung hinzugezogen wurde. Demnach ist eine Nutzung des Einfamilienhauses nur noch in Teilen gewährleistet. Gleichzeitig wurde die Vollsperrung der Kreisstraße 63 in dem betroffenen Bereich verfügt. Über die Fortdauer dieser Maßnahme wird im Verlauf der kommenden Tage entschieden. Eine Umleitung ist ausgewiesen.
Der Gesamtsachschaden wird auf einen sechsstelligen Bereich geschätzt.
Der 45-Jährige wird sich nun in einem Strafverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs sowie des unerlaubten Entfernens vom Unfallort verantworten müssen.
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