POL-HL: Ostholstein - Eutin
Patient leistet trotz medizinischer Notlage Widerstand gegen Einsatz- und Rettungskräfte
Lübeck (ots)
Am Freitagabend (23.06.) kam es im Bereich eines Krankenhauses in Eutin zu einer Auseinandersetzung zwischen Polizeibeamten und einem Patienten. Zuvor waren eingesetzte Rettungskräfte durch den Aggressor beleidigt und bespuckt worden.
Gegen 20:00 Uhr wurde durch ein Eutiner Krankenhaus die Polizei angefordert, da ein 44-jähriger Patient sich gegen die aus ärztlicher Sicht dringend notwendige Behandlung wehrte.
Der Eutiner war bisherigen Erkenntnissen zufolge durch eine Rettungswagenbesatzung bewusstlos in seiner Wohnung aufgefunden worden und aufgrund zunächst nicht auszuschließender Lebensgefahr in eine umliegende Klinik transportiert worden.
Der schlechte Zustand der Person wurde zuvor mutmaßlich durch einen Mischkonsum von Alkohol und Betäubungsmitteln ausgelöst. Bereits bei der Ankunft im Krankenhaus beleidigte der Patient dann jedoch seine Helfer. Ein 42-jähriger Mitarbeiter des Rettungsdienstes wurde unter anderem angespuckt.
Anschließend verließ der Patient das Klinikum, konnte aber in unmittelbarem Nahbereich durch die dreiköpfige Polizeistreife des Polizeireviers Eutin angetroffen werden.
Da eine Behandlung aus Sicht der diensthabenden Ärzte unumgänglich war, geleiteten die Beamten den Patienten zurück zum Krankenhaus. Hierbei kam es erneut zu diversen Beleidigungen. Bei den Versuchen, sich aus den Griffen der Polizisten zu lösen, wurde ein Beamter aus Eutin durch den Aggressor mit der Hand im Gesicht getroffen, blieb jedoch unverletzt.
Den eingesetzten Kräften gelang es schließlich, den Mann unter ärztlicher Aufsicht zu fixieren und so notwendige, medizinische Maßnahmen zu ermöglichen.
Gegen den Eutiner wird nun unter anderem wegen des Verdachts der Körperverletzung, der Beleidigung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt. Im Zuge der polizeilichen Folgemaßnahmen wurde dem Tatverdächtigen auch eine Blutprobe entnommen. Er verblieb bis auf Weiteres in der Klinik.
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