POL-HL: Lübeck - St. Jürgen
Alkoholisierter Autofahrer leistet Widerstand bei Blutprobe
Lübeck (ots)
In den frühen Nachtstunden des 6. Dezembers fiel einer Lübecker Streifenwagenbesatzung ein BMW auf. Bei einer anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer alkoholisiert war. Ihm sollte daraufhin eine Blutprobe entnommen werden. Währenddessen leistete der Mann Widerstand gegen die Beamten. Seinen Führerschein ist er erstmal los.
Gegen 03:30 Uhr sahen die Beamten einer Streifenwagenbesatzung des 4. Polizeireviers Lübeck im St. Jürgen Ring einen silbernen BMW, der trotz der schlechten Witterungsbedingungen sehr zügig in Richtung Marli bewegt wurde. Die Polizisten entschlossen sich zu einer Kontrolle und folgten dem BMW.
Der fuhr unbeirrt und schnellen Reifens in die Körnerstraße und danach in die Kahlhorststraße, wo er schließlich auf einem Parkplatz anhielt. Als die Einsatzkräfte ihren Streifenwagen hinter dem BMW zum Stehen brachten, rollte der PKW plötzlich rückwärts. Durch Hupen konnte der Fahrzeugführer zu einer Reaktion bewegt werden, sodass es nicht zu einem Zusammenstoß der Fahrzeuge kam.
Erst nach mehrmaligem Klopfen an der Fahrertür öffnete der Fahrer diese und stieg aus. Sofort nahmen die Beamten deutlichen Atemalkoholgeruch bei dem Mann fest. Außerdem schwankte er fortwährend und hatte eine verwaschene Aussprache. Einen Atemalkoholtest verweigerte der 30-jährige Lübecker, weshalb er für die Entnahme einer Blutprobe zum 4. Polizeirevier gebracht wurde.
Weil sich der Lübecker der Blutprobenentnahme verwehren wollte, musste diese mit einfachem Zwang durchgesetzt werden. Dabei griff der 30-Jährige einen der Polizisten an und verletzte diesen leicht. Der Beamte blieb weiterhin dienstfähig. Anschließend konnte der Arzt die Blutprobe entnehmen, die nun in einem Labor auf die Alkoholkonzentration untersucht wird. Den Autofahrer erwarten nun mehrere Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheitsfahrt, der Körperverletzung, sowie des Angriffs auf und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Der Führerschein wurde beschlagnahmt und das Fahrzeug musste stehen bleiben.
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