POL-HL: HL
Polizei kontrolliert Waffen- und Messerverbot am Hauptbahnhof Lübeck
Lübeck (ots)
+++ Gemeinsame Medieninformation der Bundespolizeiinspektion Bad Bramstedt und der Polizeidirektion Lübeck +++
Am Dienstag (04.02.2025) haben Einsatzkräfte des 2. Polizeireviers Lübeck, des Bundespolizeireviers Lübeck, der mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt sowie des Kommunalen Ordnungsdienstes der Hansestadt Lübeck das Verbot des Führens von Waffen und Messern im Lübecker Hauptbahnhof überprüft. Hintergrund sind die seit Oktober 2024 geltenden Regelungen des Waffengesetzes über das Verbot des Mitführens von Waffen und Messern jeglicher Art im öffentlichen Personenfernverkehr sowie eine seit Ende Dezember 2024 in Kraft getretene Landesverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs.
In der Zeit von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr überprüften die Beamten insgesamt 60 Personen. Polizistinnen und Polizisten der Bundespolizei bestreiften zudem den Zugverkehr zwischen Lübeck und Kiel. Am Lübecker Hauptbahnhof stellte die Polizei in kurzer Zeit 10 Messer sicher, die Personen zugriffsbereit mit sich führten. Bei den Messern handelte es sich in der Mehrzahl um Einhandmesser und Klappmesser. Es wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, die mit einer Geldstrafe von mehreren tausend Euro geahndet werden können.
Ferner führte eine Person verbotswidrig ein zugriffsbereites Reizstoffsprühgerät mit sich. Gegen einen Mann leitete die Polizei ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein, weil er einen Schlagring mit sich führte. Ziel der Kontrollen ist es, die Gefahr von Angriffen mit Waffen und Messern zu reduzieren. Grundsätzlich gilt, dass die Landespolizei an Bahnhöfen und Haltepunkten in Schleswig-Holstein anlassunabhängige Kontrollen in enger Abstimmung mit der Bundespolizei lageangepasst auch zukünftig durchführen wird.
Auf Grundlage von Verordnung und Waffengesetz darf die Landespolizei Schleswig-Holstein zur Durchsetzung des Waffen- und Messerverbotes im öffentlichen Personennahverkehr sowie im Fernverkehr aus eigener Veranlassung und ohne Anlass Personen kurzzeitig anhalten, befragen und durchsuchen sowie mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen. Landes- und Bundespolizei zeigen sich mit Blick auf das Ergebnis bestätigt.
"Messer und sonstige gefährliche Gegenstände haben im öffentlichen Nah- und Fernverkehr nichts zu suchen. Mit den Kontrollen leistet die Polizei von Land und Bund einen entschiedenen Beitrag für noch mehr Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr."
Rückfragen bitte an:
Wulf Winterhoff - Pressesprecher Bundespolizeiinspektion Bad
Bramstedt
Ulli Fritz Gerlach - Pressesprecher der Polizeidirektion Lübeck
Polizeidirektion Lübeck
Stabsstelle / Öffentlichkeitsarbeit
Ulli Fritz Gerlach - Pressesprecher -
Telefon: 0451 / 131-2006
Fax: 0451 / 131 - 2019
E-Mail: Pressestelle.luebeck.pd@polizei.landsh.de
Original-Content von: Polizeidirektion Lübeck, übermittelt durch news aktuell