POL-HL: HL - St.Lorenz
Verkehrsunfall führt zu Drogenfund
Lübeck (ots)
+++Gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Lübeck und der Pressestelle der Polizeidirektion Lübeck+++
Am Donnerstagabend (06.03.2025) ereignete sich in Lübeck St.Lorenz ein Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem Fahrrad, bei dem der 18-jähriger Radfahrer leicht verletzt wurde. Im Rahmen der Unfallaufnahme stellten die Polizeibeamten Betäubungsmittel in nicht geringer Menge bei dem Fahrzeugführer fest. Er wurde vorläufig festgenommen.
Der Fahrradfahrer befuhr gegen 22:30 Uhr die Ziegelstraße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung von der Fackenburger Allee kommend den Radweg. Der Fahrer des silbernen VW Golf soll beim Ausfahren aus der Leimsiede gegen den 18-jährigen Radfahrer gestoßen sein. Dieser verletzte sich dabei leicht.
Die aufnehmenden Polizeibeamten stellten bei dem 52-jährigen Kraftfahrzeugführer Hinweise auf Betäubungsmittelkonsum fest. Ein freiwillig durchgeführter Urin-Test ergab ein positives Ergebnis auf Ecstasy.
Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme fanden die Beamten in dem VW eine Tüte mit 400g einer weißen Substanz, bei der es sich mutmaßlich um Amphetamin handelt. Außerdem entdeckten die Polizisten ein Langschwert und einen Baseballschläger im Pkw. Bei dem Fahrzeugführer fanden die Einsatzkräfte eine kleine Dose ebenfalls mit einer kleinen Menge Amphetamin auf. Die Polizisten stellten die Beweismittel sicher und beschlagnahmten das Betäubungsmittel.
Von dem 52-jährigen Lübecker ließen die Polizeibeamten eine Blutprobe zur Feststellung der Fahrtüchtigkeit entnehmen. In den polizeilichen Maßnahmen stellte sich zudem heraus, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Die Staatsanwaltschaft Lübeck ordnete daraufhin die vorläufige Festnahme des Fahrzeugführers an.
Gegen den Lübecker leiteten die Polizeibeamten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses berauschender Mittel, der fahrlässigen Körperverletzung, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln unter Mitführen eines gefährlichen Gegenstands ein.
Am Freitagvormittag wurde der Tatverdächtige mangels vorliegender Haftgründe aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen.
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