POL-ME: Verdacht eines illegalen Straßen-/Beschleunigungsrennens - Langenfeld - 1905175
Mettmann (ots)
Am nächtlichen Mittwochmorgen, kurz nach Tageswechsel gegen 00.20 Uhr, beobachtete eine Streifenwagenbesatzung der Langenfelder Polizei zwei silberne und schwarze PKW der Marke Audi, welche auf der innerstädtischen Solinger Straße (B229) mit erkennbar überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Theodor-Heuss-Straße unterwegs waren. Die Beamten folgten den beiden Fahrzeugen und mussten beobachten, wie diese auf der Theodor-Heuss-Straße verbotene Beschleunigungsrennen gegeneinander fuhren.
So stellten sich die beiden Audis vor der Rotlicht zeigenden Ampelanlage in Höhe "Auf dem Sändchen" nebeneinander auf Geradausspur und Abbiegespur auf, um bei Wechsel auf Grünlicht mit aufheulenden Motoren zu beschleunigen und in gleicher Richtung geradeaus zu fahren. Auf der Folgestrecke konnte dann auch noch ein Überholvorgang mit hoher Geschwindigkeit beobachtet werden. In Höhe der Kreuzung Lindberghstraße bremsten die beiden Fahrzeuge erneut vor einer Rotlicht zeigenden Ampelanlage bis zum Stillstand ab. Sie stellten sich wiederum nebeneinander auf der Geradeaus- und Abbiegespur auf. Beim Phasenwechsel auf Grünlicht beschleunigten beide PKW dann wieder mit aufheulenden Motoren, um in gleicher Richtung weiterzurasen. Der Streifenwagen folgte dabei mit einer Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h auf einem Streckenverlauf, auf welchem nur 50 bzw. 60 km/h erlaubt sind.
In Höhe der Kreuzung Auguste-Piccard-Weg konnten die verfolgenden Polizeibeamten auf die zwei Audis aufschließen und diesen deutliche Haltezeichen geben. Während der silberne Audi daraufhin über die Straße "Am alten Broich" flüchtete, konnte der schwarze Audi gestoppt, dessen Fahrer kontrolliert werden. Am Steuer saß ein 33-jähriger Langenfelder, der sich auf Vorhalt der beobachteten Verstöße nicht zur Sache äußern wollte. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren gegen den Langenfelder ein und beschlagnahmten dessen Führerschein. Dem Beschuldigten untersagten sie dabei jedes weitere Führen von führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeugen bis auf weiteres ausdrücklich.
Die Ermittlungen zum Fahrer des flüchtigen silbernen Audis, dessen Kennzeichen bekannt ist, dauern aktuell noch an.
--- Hinweis zum Thema an die Medien: ---
Das Leid, das den Opfern von Autorennen, ihren Familien und Freunden zugefügt wird, lässt sich kaum ermessen. Der Gesetzgeber hat deshalb 2017 die Strafen verschärft. Der neu geschaffene § 315d des Strafgesetzbuches (StGB) stellt bereits die Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen unter Strafe. Die Strafe kann bis zu zwei Jahren Haft betragen. Wenn Menschen dadurch schwer verletzt werden oder gar tödlich verunglücken, drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Zusätzlich können die Kraftfahrzeuge nach § 315f StGB zur Enteignung eingezogen werden, ggf. auch wenn sie dem Fahrer nicht gehören. Regelmäßig werden nach Rennen auch Fahrerlaubnisse entzogen.
Die Polizei leitet schon bei einem Anfangsverdacht der Teilnahme an illegalen Rennen im Straßenverkehr Strafverfahren ein. Hier gilt die Null-Toleranz-Strategie der NRW-Polizei. Menschen, die aus eigensüchtigen Motiven durch ihr Rasen das Leben von Unbeteiligten gefährden, werden durch die Polizei konsequent verfolgt.
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