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Polizei Mettmann

POL-ME: Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet - Heiligenhaus - 1907122

POL-ME: Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet - Heiligenhaus - 1907122
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Mettmann (ots)

Beinahe täglich finden Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht") liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund veröffentlichen wir ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen redaktioneller Möglichkeiten. Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.

In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende ungeklärte Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung zur Klärung der Verkehrsstraftaten:

   --- Heiligenhaus ---

Bereits am Donnerstag (18. Juli 2019) wurde in der Zeit zwischen 15 Uhr und 17:30 Uhr ein an der Lindenstraße abgestellter Renault Clio von einem bislang noch unbekannten anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt. An dem Wagen entstand ein Lackschaden, dessen Schadenssumme auf etwa 1.000 Euro geschätzt wird. Der Unfallverursacher entfernte sich, ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Heiligenhaus, Telefon 02056 / 9312-6150, jederzeit entgegen.

   --- Hinweise und Tipps der Polizei ---

Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:

   - Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten 
     Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).
   - Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.
   - Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren.
     Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die 
     polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn
     möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen 
     Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich 
     sind.
   - Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben 
     Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf.
   - Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum
     flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die 
     Polizei weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der 
     Polizei Erfolg versprechend.
   - Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie 
     bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei 
     möglichst viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug 
     (Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere 
     Merkmale), zur Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, 
     verbunden mit ihren eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Telefax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

Homepage: https://mettmann.polizei.nrw/
Facebook: http://www.facebook.com/Polizei.NRW.ME
Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_me

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