POL-ME: Zwei Autos aufgebrochen - Täter flüchtig - Hilden - 1909157
Mettmann (ots)
Am Mittwoch, dem 25.09.2019, zwischen 16:00 Uhr und 17:00 Uhr, schlug ein bislang noch unbekannter Täter auf der Elberfelder Straße in Hilden an einem geparkten PKW eine seitliche Dreiecksscheibe ein. Nachdem er so die hintere rechte Tür öffnen konnte, entwendete er ein Portemonnaie aus dem Kofferraum des schwarzen Opel Corsa mit Düsseldorfer Kennzeichen und flüchtete damit in unbekannte Richtung. Eine sofortige polizeiliche Fahndung nach dem Täter, der eine schwarze Daunenjacke trug, verlief leider erfolglos.
Im gleichen Tatzeitraum, genauer gegen 16.20 Uhr, kam es ebenfalls auf der Elberfelder Straße in Hilden und dabei nicht weit vom ersten Tatort entfernt, zu einem weiteren Aufbruch eines abgestellten Fahrzeugs. Auch hier wurde die Scheibe eines geparkten PKW Hyundai IX35 eingeschlagen und aus dem Innenraum ein Smartphone entwendet. Aufmerksame Zeugen beobachteten diese Tat und störten den Täter. Der konnte vom Tatort entkommen, kann aber von den Zeugen folgendermaßen beschrieben werden:
- circa 175 cm groß - - 20 bis 30 Jahre alt - - braune, kurze wellige Haare - - bekleidet mit einer schwarzen Daunenjacke - - trug einen schwarzen Rucksack bei sich.
Strafverfahren zu beiden Fahrzeugaufbrüchen wurden eingeleitet, Maßnahmen zur Spurensicherung durchgeführt und weitere Ermittlungen eingeleitet. Sachdienliche Hinweise dazu nimmt die Polizei in Hilden, Telefon 02103 / 898-6410, jederzeit entgegen.
Aus gegebenem Anlass weist die Polizei noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass Kraftfahrzeuge keine "Tresore" sind.
Darum lautet der Appell an alle Fahrzeugbesitzer:
- Lassen Sie -selbst bei nur kurzfristigem Verlassen des Fahrzeugs- grundsätzlich keine Wertgegenstände, weder sichtbar noch versteckt, im Innenraum zurück!
- Räumen Sie Ihr Auto leer, bevor es jemand anderes tut.
Selbst vermeintlich wertlose Gegenstände, wie ein alter Rucksack oder eine Plastiktüte, können Diebe dazu animieren einmal genauer "nachzusehen"
Haben Langfinger ein Fahrzeug aufgebrochen und leer geräumt, sehen sich seine Besitzer vielen Konsequenzen gegenüber. Der Schaden am Auto muss repariert und bei Polizei und Versicherung gemeldet werden. Die gestohlenen Gegenstände sind meist unwiederbringlich verloren und müssen neu beschafft werden. Der ideelle Wert bleibt dabei oft unersetzlich. Gestohlene Ausweise könnten missbraucht werden und zu weiteren Unannehmlichkeiten führen.
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