POL-ME: Fahrraddieb verursacht Unfall mit der Polizei - Ratingen - 1910093
Mettmann (ots)
In der Nacht zu Sonntag, den 20.10.2019, verursachte ein augenscheinlich unter Drogeneinfluss stehender Fahrradfahrer einen Verkehrsunfall mit einem Streifenwagen. Im Rahmen der Kontrolle gab der Radfahrer nicht nur den vorherigen Konsum von Drogen zu, er gestand auch, das Fahrrad sowie weitere mitgeführte Gegenstände zuvor aus einer Garage in Ratingen-Mitte entwendet zu haben.
Gegen 02:20 Uhr war den Beamten der Polizei Ratingen, im Rahmen ihrer nächtlichen Streifenfahrt, ein in Schlangenlinien fahrender Fahrradfahrer aufgefallen, der auf einem E-Bike auf der Straße Europaring unterwegs war. Die Beamten versuchten zunächst mittels Außenlautsprecher und Anhaltesignalen den Radfahrer anzuhalten, woraufhin dieser jedoch nicht reagierte und seine Fahrt fortsetzte.
Schließlich setzte sich der Streifenwagen auf dem Dürerring vor den Radfahrer, um ihn an der Weiterfahrt zu hindern. Der Radfahrer ignorierte jedoch auch diesen Anhalteversuch der Beamten und setzte seine Fahrt unbeirrt fort. Hierbei touchierte er das Polizeiauto seitlich, so dass ein Schaden entstand. Nur durch die Nacheile der Beamten konnte der 31-jährige Ratinger schließlich an seiner Weiterfahrt gestoppt werden.
Im Rahmen der Unfallaufnahme staunten die Beamten nicht schlecht, als der 31-jährige Mann als Grund für die versuchte Flucht vor der Polizei den Einbruchdiebstahl in eine Garage auf dem Wilhelmring gestand. Hier hatte er nicht nur die in der Hand mitgeführten Bohrmaschinen sondern auch gleich das Fahrrad gestohlen, mit dem er den Verkehrsunfall verursacht hatte.
Als Grund für die Schlangenlinienfahrt konnte nach einem vor Ort durchgeführten Atemalkoholtest der Konsum von Alkohol ausgeschlossen werden. Doch auch hierzu hatte der Beschuldigte eine Erklärung: Nicht Alkohol, sondern Drogen hatte der Ratinger zuvor nach eigenen Angaben konsumiert.
Gegen den 31-Jährigen wurden ein Strafverfahren wegen Einbruchdiebstahls sowie eine Verkehrsunfallanzeige eingeleitet. Zur weiteren Beweisführung wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Der Ratinger wurde anschließend von der Polizeiwache entlassen.
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