POL-ME: Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet - Kreis Mettmann - 2002031
Mettmann (ots)
Beinahe täglich finden Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht") liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund veröffentlichen wir ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen redaktioneller Möglichkeiten. Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.
In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende ungeklärte Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung zur Klärung der Verkehrsstraftaten:
--- Wülfrath ---
Am Dienstag (04. Februar 2020), gegen 07:40 Uhr, beobachtete eine Zeugin, welche die Dieselstraße in Wülfrath befuhr, eine Fahrerflucht. In Höhe der Hausnummer 42-44, beabsichtigte der Fahrer einer vor ihr fahrenden, rotfarbigen Sattelzugmaschine nach links in eine Firmeneinfahrt abzubiegen. Beim Abbiegen touchierte das hintere rechte Heck des Lasters einen am Straßenrand der Dieselstraße geparkten schwarzen VW Passat. Dieser trug Schäden in Form von Kratzern und Dellen im Wert von etwa 2.000 Euro davon. Der Sattelzugführer entfernte sich, ohne eine Schadensregulierung einzuleiten.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Wülfrath, Telefon 02058 / 9200-6180, jederzeit entgegen.
--- Mettmann ---
In der Zeit von Freitag (31. Januar 2020), gegen 20:45 Uhr, bis Samstag (01. Februar 2020), gegen 12:40 Uhr, parkte die Halterin eines silbernen VW Golf ihren Wagen an der Herrenhauser Straße, in Höhe der Hausnummer 17, in Mettmann. Anschließend stellte sie Lackkratzer an der kompletten Fahrerseite fest. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 3.000 Euro. Der Unfallverursacher entfernte sich, ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Mettmann, Telefon 02104 / 982-6250, jederzeit entgegen.
--- Langenfeld ---
Am Montag (03.02.2020) parkte die Halterin eines braunen Ford Focus gegen 11:20 Uhr ihr Fahrzeug in der Tiefgarage der Stadtgalerie Langenfeld am Galerieplatz. Als sie gegen 12:00 Uhr zu ihrem Fahrzeug zurückkehrte fuhr sie zunächst zu ihrer Wohnanschrift. Hier stellte sie fest, dass an ihrem Ford ein frischer Unfallschaden vorne rechts bestand, der während der Fahrt nicht entstanden sein konnte. Nach Angaben der Halterin muss der Schaden durch einen unbekannten Verursacher in der Tiefgarage verursacht worden sein. Dieser entfernte sich von der Unfallörtlichkeit, ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen.
Der Schaden am Ford wird auf circa 1.300 Euro geschätzt.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Langenfeld, Telefon 02173 / 288-6310, jederzeit entgegen.
--- Hinweise und Tipps der Polizei ---
Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:
- Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).
- Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.
- Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren. Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind.
- Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf.
- Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die Polizei weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der Polizei Erfolg versprechend.
- Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei möglichst viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug (Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere Merkmale), zur Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, verbunden mit ihren eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.
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